Meine Solaranlage ist schon montiert und in Betrieb. Wie melde ich Sie bei ihnen an??
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Nach der technischen Fertigstellung muss der Fachbetrieb die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Bis dieser die Anmeldung bearbeitet hat und der 2-Richtungszähler gesetzt wurde, darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.
Braucht der Netzbetreiber dafür länger als 4 Wochen, darf die Anlage in Betrieb genommen werden, wenn ein Zähler bereits vorhanden ist, der sich nicht rückwärts drehen bzw. rückwärts zählen kann. Also nur digitale Zähler mit Rücklaufsperre oder 2-Richtungszähler.
Das Rückwärtslaufenlassen eines alten Drehscheibenzähler ist Steuerhinterziehung und damit nicht erlaubt.
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