Solar
31.07.2022

Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerken) - so geht´s!

Hallo, weil hier so oft die Frage aufkommen, wo, wie und bei wem man eine steckerfertige Erzeugungsanlage (im Volkmund "Balkonkraftwerk"), hier ein paar Hinweise dazu:


1. Für die Anmeldung ist kein Elektriker mehr nötig. 

2. Es ist auch keine spezielle Einspeisesteckdose nötig, z.B. die sog. Weiland-Steckdose, auch wenn das immer wieder behauptet wird, sofern der verwendete Wechselrichter über eine "selbsttätige Freischaltstelle" verfügt, d.h. sich bei Netzausfall oder Ziehen des Stecker augenblicklich abschaltet und den Stecker spannungsfrei schaltet. Achtung: Alle von namhaften angebotenen Wechselrichter erfüllen diese Voraussetzung; im Zweifel beim Hersteller oder Anbieter nachfragen und sich bestätigen lassen. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, kann eine herkömmliche Steckdose als und mit "Einspeisesteckdose" beschriftet und verwendet werden.

3. Als Mieter ein Balkonkraftwerke außen am Balkon niemals ohne Zustimmung des Vermieters anbringen. Ebenso niemals ohne Zustimmung Löcher in Türen oder das Mauerwerk bohren.


4. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters darf 600 Watt nicht überschreiten; die angeschlossene max. Modulleistung kann aber darüber liegen. Z.B. 2*380 Watt Module an einen 600-Watt-Wechsselrichter sichert auch bei Bewölkung oder schlechterer Ausrichtung gute Erträge.

Zeigt z.B. der Balkon nach Süden, können also 1-2 Module verwendet werden. Hat man die Möglichkeit, die Module nach West und Ost aufzustellen, kann man sogar bis zu vier Module nehmen, muss diese beiden Paare dann aber parallel vor dem Wechselrichter verschalten. Auf diese Weise kann man die Erzeugung sehr gut über den Tag verteilen.

Die Verwendung eines Speichers ist in 99% aller Fälle bei diesen kleinen Anlagen unwirtschaftlich.


5. Pro Wohnung (Zähler) kann derzeit nur eine steckerfertige Erzeugungsanlage angemeldet werden; egal, wieviele Steckdosen frei oder wieviele Zähler vorhanden sind. Größere oder mehrere Anlagen können davon abweichend als "normale" PV-Anlage errichtet und angemeldet werden. Grund hierfür ist das vereinfachte Anmeldeverfahren und der Anschluss an eine Steckdose für diese kleinen Kraftwerke.


6. Der Stromversorger, z.B. E.ON, hat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun, muss weder informiert noch gefragt werden.


7. Angemeldet werden muss die Anlage beim Marktstammdatenregister...


Quelle: Marktstammdatenregister


8. ...und beim zuständigen Netzbetreiber. Diese bieten entsprechende Formulare dafür auf Ihren Internetseiten. Vereinfacht es es vielfach über den Formularservice von www.machdeinenstrom.de


Quelle: www.machdeinenstrom.de


Tipp: Einige Netzbetreiber, Städte oder Kommunen fördern den Kauf eines "Balkonkraftwerkes" - fragen kostet nichts, kann sich aber lohnen.


9. Den Abschluss des Verfahrens bildet der Austausch des Stromzählers, sofern es sich noch um einen alten Drehscheiben oder digitalen Zähler mit nur einem Zählwerk handelt. Dieser Austausch erfolgt in der Regel kostenfrei durch den Messstellenbetreiber, das ist zumeist der zuständige Netzbetreiber.


10. Lohnt sich der ganze Aufwand? In den meisten Fällen kann diese Frage mit einem klaren Ja beantwortet werden, denn die Strompreise kennen nur eine Richtung. Die bekannten Hinweise, u.a. gute Ausrichtung zwischen Ost, Süd und West und ein überwiegend verschattungsfreier Platz für Module, sollten aber beachtet werden:

Quelle: www.machdeinenstrom.de


Ich hoffe, das damit die wichtigsten Fragen beantwortet wurden.

Beitrag kommentieren
Beitrag kommentieren
Hier können Sie Ihre Kommentierung eintragen. Achten Sie darauf, dass alle Inhalte in diesem Bereich öffentlich sind. Bitte posten Sie keine persönlichen Daten.
Hier können Sie Ihre Kommentierung eintragen. Achten Sie darauf, dass alle Inhalte in diesem Bereich öffentlich sind. Bitte posten Sie keine persönlichen Daten.

😄
Ähnliche Community-Fragen