Wie schließe ich einen Vertrag für Grundversorgung ab?
Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Ich möchte einen Vertrag über eine Grundversorgung abschließen, habe aber nirgendwo auf der EON-Website ein entsprechendes Formular oder ein anderes Formular zum Abschluss eines solchen Vertrages gefunden. Muss ich dazu die Filiale verlassen?
Ich habe keinen früheren Vertrag, den ich kündigen oder automatisch in die Grundversorgung wechseln müsste.
Grundversorgungstarife lassen sich leider nicht aktiv buchen, sondern kommen nur dann zustande, wenn Sie keinen Energieversorger mit der Stromversorgung beauftragt haben.
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.eon.de/de/pk/strom/grundversorgung-strom.html
Gruß,
Hallo Herr Portnicki,Grundversorgungstarife lassen sich leider nicht aktiv buchen, sondern kommen nur dann zustande, wenn Sie keinen Energieversorger mit der Stromversorgung beauftragt haben.
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.eon.de/de/pk/strom/grundversorgung-strom.html
Gruß,
Rainer Wegge.
Guten Morgen, Herr Rainer,
Meine Wohnung wird mit Strom versorgt (es gibt also eine Art Vertrag, der wahrscheinlich von meinem Vermieter unterschrieben ist), während ich noch keinen Energieliefervertrag in meinem Namen unterschrieben habe.
Bedeutet dies, dass ich den Grundversorgung nicht nutzen kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße
eine Wohnung wird üblicherweise immer mit Strom versorgt. Nach Ablauf von 3 Monaten werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben.
Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vermieter über die Vertragssituation, das kann ich von hier nicht einschätzen.
Alles gute und herzliche Grüße,
Rainer Wegge.
Rainer Wegge:Hallo Herr Portnicki,Grundversorgungstarife lassen sich leider nicht aktiv buchen, sondern kommen nur dann zustande, wenn Sie keinen Energieversorger mit der Stromversorgung beauftragt haben.
Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.eon.de/de/pk/strom/grundversorgung-strom.html
Gruß,
Rainer Wegge.
Guten Morgen, Herr Rainer,
Meine Wohnung wird mit Strom versorgt (es gibt also eine Art Vertrag, der wahrscheinlich von meinem Vermieter unterschrieben ist), während ich noch keinen Energieliefervertrag in meinem Namen unterschrieben habe.
Bedeutet dies, dass ich den Grundversorgung nicht nutzen kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße
Ich verstehe jetzt. Vielen Dank für Ihre Klarstellung, Frau Rainer. Ich werde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Wojciech