Was passiert am Ende der Preisgarantie?
Hier jetzt meine Fragen.
Zu welchen Konditionen verlängert sich dieser?
Bekomme ich ein neues Angebot zugesendet?
Oder sind das dann automatisch die Preise aus der Grundversorgung?
Was passiert, wenn der Preis sich erhöht? Habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht?
Danke für eure Hilfe
Gruß Markus
Sofern E.ON Dir vorher keine Preisanpassung kommuniziert, so verlängert sich der Vertrag zu genau denselben Konditionen wie auch in dem Zeitraum, in dem noch die Preisgarantie galt. D.h. es gilt derselbe Arbeitspreis und derselbe Grundpreis, lediglich der Neukunden-/der Sofort-/der Treuebonus (sofern es was davon gab) wird nicht mehr bezahlt. Du fällst nicht in die Grundversorgung, da Du einen gültigen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung hast.
Passt E.ON den Preis an, so hast Du immer ein außerordentliches Kündigungsrecht und kannst zum Tag des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen (bei alten Verträgen muss E.ON die Preisanpassung mindestens 6 Wochen im Voraus kommunizieren, bei den neuen Verträgen ein Monat im Voraus - wann genau 6 Wochen auf ein Monat geändert wurden, kann ich leider nicht sagen).
E.ON kann sowohl kurz vorm Ablaufen der Preisgarantie Dir die Preisanpassung kommunizieren (mit Wirkung zum ersten Tag nach dem Auslaufen der Preisgarantie) als auch erst einige Monate später (mit Wirkung dann zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der Zukunft).
Mitte Januar hat E.ON vielen Kunden den Preis mit Wirkung ab dem 01.03.2023 angepasst, sodass die Wahrscheinlichkeit leider sehr hoch ist, dass irgendwann mal auch Du dran bist.
Ansonsten "mit der Rechnung Anfang Januar (2023) eine Preiserhöhung ... ab 01.01.2023" klingt sehr komisch. Wie schon geschrieben, muss eine Preisanpassung im Voraus kommuniziert werden - bei älteren Verträgen 6 Wochen im Voraus, bei neuen ein Monat im Voraus. Es kann also nicht sein, dass E.ON mit der Rechnung Anfang Januar eine Preisanpassung ab Anfang Januar kommuniziert. Das wäre rückwirkend. Kann es sein, dass Du da etwas durcheinander bringst und die Anpassung erst ab dem 01.04.2023 gilt.?Das würde viel mehr zu Deiner Aussage "Preisgarantie bis Ende März"passen und die Frist von 6 Wochen wäre damit auch erfüllt.
Also warte ich einfach weiter ab. Wenn es zu teuer werden sollte, kann ich ja immer noch von Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bis jetzt habe ich keine neuen Preise ab dem 01.04 vorliegen.
Danke und Gruß