Probleme bei Kündigungsfrist alter Anbieter
Hallo,
wer hatte schon das gleiche Problem:
Wir
haben unseren Heizstrom am 28.12.2022 gekündigt, da lt. Schreiben von
unserem Anbieter Stadtwerke München, eine fristlose Kündigung aufgrund
der Preiserhöhung möglich war.
haben unseren Heizstrom am 28.12.2022 gekündigt, da lt. Schreiben von
unserem Anbieter Stadtwerke München, eine fristlose Kündigung aufgrund
der Preiserhöhung möglich war.
Jetzt behaupten sie folgendes:
"Aufgrund von Vorgaben der Bundesnetzagentur ist eine Abmeldung Ihrer
Belieferung nur mit einer Vorlauffrist von mindestens sechs Werktagen
möglich. Daher konnten wir Sie nicht mehr zum 31.12.2022 abmelden. Wir
haben Sie zum nächstmöglichen Termin, den 16.01.2023, abgemeldet."
Belieferung nur mit einer Vorlauffrist von mindestens sechs Werktagen
möglich. Daher konnten wir Sie nicht mehr zum 31.12.2022 abmelden. Wir
haben Sie zum nächstmöglichen Termin, den 16.01.2023, abgemeldet."
Dazu kam jetzt die Abrechnung und für den Zeitraum 01.01. bis 16.01. mit knapp 143 Euro.
Kosten HT gut doppelt so hoch wie die Grundversorgung.
Wie gehe ich damit um?
Nur widersprechen, gleich mit Anwalt drohen?
Ein Schreiben der e.on zur Grundsicherung kam auch noch nicht.
Viele Grüße, Michaela
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