Berechnung der September 2022-Prognose
Deshalb mein Beitrag von heute (02.01.23) hier unter einer etwas abgewandelten Überschrift:
Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen
basiert auf dem
Noch etwas gefunden
hier bei E.ON:
"Warum unterscheidet
sich die Soforthilfe Dezember für Erdgas von meiner monatlichen
Abschlagszahlung?
Die Höhe der
monatlichen Abschlagszahlungen basiert auf dem prognostizierten Jahresverbrauch
Ihrer letzten Abrechnung, z. B. im September, und dem zu dem Zeitpunkt gültigen
Arbeits- und Grundpreis. Für die Soforthilfe werden jedoch die im Dezember
geltenden Arbeits- und Grundpreise herangezogen – und die können von denen zum
Zeitpunkt der Abschlagsberechnung abweichen. Daher kann es also sein, dass die
Soforthilfe in der Höhe anders ausfällt als der monatliche Abschlag im
Dezember. Ebenso kann sich der im September 2022 prognostizierte
Jahresverbrauch für Gas von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten
Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten
Jahresverbrauch bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden –
also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den
Ist-Temperaturen erfolgt ist.
Wichtig für
Sie: Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung
eindeutig ausgewiesen und verrechnet. Die Berechnungsformel gewährleistet aber,
dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe
gedeckt sind."
Meine Frage ist:
Wie erfahre ich diesen ominösen Wert?
Ich bin erst seit 01.08.2022 grundversorgter Kunde bei E.ON
In meinem Account finde ich:
Verbrauchsprognose 01.08. - 31.12.2022 7.034 kWh*
Das * wird erklärt mit Jahresverbrauch, was nicht stimmen kann, da mein
Jahresverbrauch bei dem vorherigen Anbieter 15.794 kWh war, was dem
Durchschnitt der vergangenen Jahre entspricht.
Mit dem Preis von August bis Dezember (AP13,49/GP220,44) würde sich mit 7.034
kWh ein Abschlag von (nur) 97,00 € ergeben.
Dieser würde mit dem tatsächlichen Vorjahresverbrauch von 15.794 kWh 196,00 €
betragen.
Tatsächlicher von E.ON geforderter Abschlag: 261,00 €
Rückwärts gerechnet entspricht das einem von E.ON (prognostizierten)
Jahresverbrauch von 21.583 kWh.
Ab 01.10.2022 wurden die Preise auf 16,99 Ct/198,21€ erhöht. Dieser gilt auch
im Dezember 2022 für die endgültige Abrechnung der Dezemberentlastung.
Mit 21.583 kWh ergibt sich für diese dann: 322 € Entlastungsbetrag, also 61 €
mehr als 261 €.
Das wäre ja ganz schön, weil auch die Septemberprognose der 80 %-Preisdeckelung
zugrunde gelegt werden soll.
Es wäre schön, wenn an Stelle der offensichtlich falschen *-Jahresprognose von
7.034 kWh an dieser Stelle der tatsächliche Prognose-Wert stehen würde, mit dem
der Septemberabschlag berechnet wurde.
Apropos: Der Dezemberabschlag 2022 von 261,00 € wurde tatsächlich nicht
abgebucht.
K.Schott 02.01.23
Für die fünf Monate GV bis 31.12.2022 ist jetzt die Abrechnung gekommen, auch für die darin sogenannte 'Soforthilfe Dezember'
Zitat aus meinem Beitrag vom 02.01.2023:
"Rückwärts gerechnet entspricht das einem von
E.ON (prognostizierten)
Jahresverbrauch von 21.583 kWh.
Ab 01.10.2022 wurden die Preise auf 16,99 Ct/198,21€ erhöht. Dieser gilt auch
im Dezember 2022 für die endgültige Abrechnung der Dezemberentlastung.
Mit 21.583 kWh ergibt sich für diese dann: 322 € Entlastungsbetrag, also 61 €
mehr als 261 €."
Die Erhöhung (ab 01.10.) wegen der Umlage ist ja nicht gekommen.
Statt dessen wurde die MWSt. von 19 auf 7 % gesenkt, so dass die Preise
von 13,49/220,44 (bis 30.09.) auf 12,13/198,21 (ab 01.10.22 - 30.01.23.) gefallen sind.
Die Soforthilfe Dezember beträgt 203,63 €. (Nach September22prognose mit Dezember22preisen)
Rückwärts gerechnet 203,63 - (198,21/12=16,52) = 187,11 : 0,1213 = 1.543 kWh/M x 12 = 18.511 kWh/J
Das ist etwas mehr als der tatsächliche Vorjahresverbrauch 2021/22 bis Juli von 15.800 kWh und etwas weniger als der von 2020/21 bis Juli von 19.500, aber glücklicherweise nicht der im Account genannte Wert (Zitat von Oben):
In meinem Account finde ich:
Verbrauchsprognose 01.08. - 31.12.2022 7.034 kWh*
Das * wird erklärt mit Jahresverbrauch, was nicht stimmen kann,
Nach wie vor bleibt unklar, auch weil in der Rechnung nicht erklärt, wie hoch die September22Prognose ist, die ja auch die Grundlage für die 80%-Preisbremse ab 01.01.2023 sein soll.
Auf der Rechnung vom 09.01.23 steht dann auf Seite 1 unten links unter "Hilfreiche Services":
"Ihr Energieverbrauch von 4.251 kWh im Rechnungszeitraum (Aug-Dez) entspricht 10.771 kWh pro Jahr (auf 365 Tage umgerechnet)."
Das ist zwar (fast) richtig gerechnet, macht dann aber wieder Angst.
K.Schott 23.01.23
P.S. Der anfängliche Abschlag ab August von 261 € war sichtlich zu hoch.
Mit dem Sept22Prognosewert von 18.511 kWh hätte sich mit den Preisen ab 01.08.22
(13,49/220,44) ein Abschlag von182 € ergeben dürfen.
Der neue Abschlag ab Januar 2023 beträgt 177 €, auch weil der Verbrauch ab August 2022 etwa
um 32% gesunken ist. - Möge es so bleiben. Aber jetzt ist der Winter da!
D.O.
Gleichwohl: Ich, Kunde seit 11/2021 laufe Eon erfolglos seit Mitte Dezember 2022 hinterher um die fehlerhaften Grunddaten in Ordnung zu bringen : der Verbrauch von 10482 kWh (17.11 -30.06 ; 226 Tage) führe bei 365 Tagen zu 12.956 kWh (sic !). Eon hat früh erkannt, das der Herbst+Winter 22/23 ausfällt.
Eine Antwort zur voraussichtlich fehlerhaften Auswirkung bei der Gaspreisdeckelung steht aus.
Ohne Angabe von Gründen proklamiert Eon am 27. Januar d.J. eine Prognose von nun 13.103 kWh ( begünstigte 80 vH = 10.482 kWh). Transparenz sieht anders aus.
Ab 03/23 werden nun 164,35 € (ohne Grundpreis =157,93 €) abgefordert:
Deckelung 10.482 kWh x 12,00 ct/kWh) ./. 12 Monate = 104,82 €
Marktpreis 4.170 kWh x15,28 ct/kWh) ./. 12 Monate = 53,11 € d.h für eine Prognose von 14.652 kWh für 12 Monate. Das verstehe, wer will.
Ich wundere mich nicht mehr, dass Eon mein Guthaben aus der Zwischenrechnung vom 29.12.22 um 156,00 € für den Abschlag 12/22 kürzt und die gesetzliche Dezember-Soforthilfe von 139,85 € (wie ermittelt ?) irgendwie wegbucht.
Fragen über Fragen ....und so wenige Antworten.