Anmeldung in Textform zur Grundversorgung
Ich habe meinen alten Stromvertrag fristgerecht zum 31.12.22 gekündigt und auch schon die Kündigungsbestätigung erhalten.
Da ich bisher noch keinen neuen Stromanbieter ausgewählt habe und es zunächst auch nicht beabsichtige wollte ich nachfragen wie und an welche Adresse ich in Textform EON mitteilen soll das ich ab dem 01.01.23 einen Grundversorgungsvertrag bei EON haben möchte?
Ich beziehe mich dabei auf die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)"
Hier steht unter §2 Vertragsabschluss Absatz 2
"(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die
Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von
Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung
des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes
Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat"
Auf der speziellen EON Homepage mit Infos zur Grundversorgung steht das ich eigentlich automatisch in den Grundversorgungstarif fallen sollte.
Ich zitiere mal :
"Ab wann falle ich in die Grundversorgung?
Es kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie das erste Mal einen Lichtschalter betätigen oder aus anderen Gründen Strom entnehmen. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.
Natürlich wäre es kein Problem für mich ein Schreiben an EON aufzusetzen.
Ich wüsste nur gerne an welche Adresse ich dieses schicken soll.
Auf der normalen EON Homepage finde ich lediglich eine Telefonnummer und ein Kontaktformular.
Würde das Kontaktformular als Schreiben denn ausreichen, damit ich nicht riskiere in die teure Ersatzversorgung zu kommen?
Vielen Dank.
das hier ist ein Nutzerforum - ich kann hier leider nicht weiterhelfen und keine rechtssichere Auskunft geben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich wirklich an EON direkt wenden und nachfragen, wie Sie vorgehen sollen.
Gruß,
Rainer Wegge.
"Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Verbraucher, die keinen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen haben, erhalten die Energielieferung in der Grundversorgung. Unter Ersatzversorgung wird die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie bezeichnet. Sie ist gesetzlich garantiert, sodass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, wenn beispielsweise Ihr Energielieferant, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben, Sie nicht mehr versorgen kann."
Ich schließe daraus, dass wenn Sie keinen Anbieter haben, sie automatisch in die Grundversorgung fallen...
Gruß, Rainer Wegge.
Wenn ich bei meinem jetzigen Versorger kündige (Sonderkündigungsrecht) möchte ich natürlich bei Eon gleich in die Grundversorgung, und nicht in erst in die exorbitant teure die Ersatzversorgung für 90 Cent/ kWh!
Hat denn schon jemand diesen Prozess durchlaufen, und wenn ja, wie hat sich Eon verhalten?
Danke und Gruss, B. Ueberschär