E-Mobilität
22.11.2022

Welches Formular wird für den Antrag einer eigenen Wallbox für die Garage benötigt?

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2022-11-26T06:08:42Z
Samstag, 26.11.2022 um 07:08 Uhr
Installation und Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW Ladeleistung erfolgen über einen Elektrofachbetrieb mit Eintragung beim zuständigen Netzbetreiber. Eine Genehmigung vorab ist nicht nötig.


Ab einer Ladeleistung von 12 kW und mehr ist vorab durch den ausführenden Fachbetrieb eine Genehmigung beim zuständigen Netzbetreiber einzuholen. Erst nach der erteilten Genehmigung darf die Wallbox dann installiert und in Betrieb genommen werden.


Für beide Varianten ist dringend anzuraten, vor dem Kauf der Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzufragen, ob dieser eine spezielle Steuerungstechnik voraussetzt; einige Netzbetreiber verlangen z.B. ein Mobilfunk-Modul oder einen anderen Netzwerkzugang, um die Ladeleistung der Wallbox steuern zu können (vgl. Diskussion um die Neufassung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz zu steuerbaren Verbrauchern, siehe Bundesnetzagentur).


Ladeeinrichtungen bis max. 3,7 kW Ladeleistung sind weder anmelde- noch genehmigungspflichtig - diese werden voraussichtlich auch zukünftig nicht von einer externen Steuerung betroffen sein.

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