Welches Formular wird für den Antrag einer eigenen Wallbox für die Garage benötigt?
Ab einer Ladeleistung von 12 kW und mehr ist vorab durch den ausführenden Fachbetrieb eine Genehmigung beim zuständigen Netzbetreiber einzuholen. Erst nach der erteilten Genehmigung darf die Wallbox dann installiert und in Betrieb genommen werden.
Für beide Varianten ist dringend anzuraten, vor dem Kauf der Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzufragen, ob dieser eine spezielle Steuerungstechnik voraussetzt; einige Netzbetreiber verlangen z.B. ein Mobilfunk-Modul oder einen anderen Netzwerkzugang, um die Ladeleistung der Wallbox steuern zu können (vgl. Diskussion um die Neufassung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz zu steuerbaren Verbrauchern, siehe Bundesnetzagentur).
Ladeeinrichtungen bis max. 3,7 kW Ladeleistung sind weder anmelde- noch genehmigungspflichtig - diese werden voraussichtlich auch zukünftig nicht von einer externen Steuerung betroffen sein.