Strompreisbremse auch für E-Mobilität( Stichwort Vorjahresverbrauch)?
Jetzt wird ein Vorjahresverbrauch ermittelt der +- dem Stromverbrauch aus dem Zeitraum 21/22 (April21-April22) entspricht. Treue IGEMBB Viewer haben sich mittlerweile im Laufe des Jahres ein E-Auto zugelegt (ich auch).
Da nun an der heimischen Wallbox geladen wird, hat sich der Verbrauch nicht unerheblich erhöht.
Für meinen Fall bedeutet das: Mit den 80% vom Vorjahresverbrauch kann ich gut meinen Bedarf "ohne E-Auto" decken.
Für den zusätzlichen Bedarf greift die Strompreisbremse dann nicht mehr und der volle Preis ist zu entrichten.
Dank IGEMBB habe ich gelernt, dass nach §2 Nummer 12 (StromPBG) sollen die [Zitat] Entlastungen auch im stromintensive Bereich der E-Mobilität Anwendung finden um den Markthochlauf der Elektromobilität zu gefährden.
Die Vorjahresberechnung soll eigentlich Daten von September-September berücksichtigen. Da keine Zählerstände vorliegen hat man wohl der Einfachheit halber den Verbrauch von April-April genommen.
Das finde ich nicht ok.
investiert um umweltfreundlich zu fahren, aber auch um durch die
günstigeren Unterhaltskosten eine entsprechende Amortisation zu haben.
Das klappt bei den jetzign Kosten von 60 ct/kWh an der Ladesäule und 52
ct/kWh zu hause nicht mehr. Und die 80 % der Strompreisblemse erreiche
ich auch nicht mehr. Ich habe zwar eigenen Strom von der Photovoltaik,
aber eben nicht genug für ein EAuto von November bis Februar.
Wir müssen unterscheiden:
1. Zuhause: Sofern ein Vorjahresverbrauch vorliegt (inkl. E-Auto), wird natürlich der gesamte Verbrauch zu 80% zu 40 Cent pro kWh abgerechnet. Wichtig ist, dass die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet wurde.
Wurde die Wallbox erst gegen Ende 2022 installiert, liegt noch kein erhöhter Vorjahresverbrauch vor, daher ist es dann umso wichtiger, dass die Wallbox dem Netzbetreiber gemeldet wurde, damit dieser einen erhöhten Prognosewert anrechnet.
2. Unterwegs: Wie Du weißt, sind wir nach wie vor an dem Thema "Strompreisbremse an öffentlichen Ladestationen" dran. Bisher schweigen sich aber alle aus, die dazu etwas zu sagen haben müssten. Ausnahme: die Betreiber der Ladestationen, die sich aber für nicht zuständig erklären oder es sofort ablehnen, die Entlastungen, die sie selber kassieren (für Strom, den sie gar nicht verbrauchen), an die Vebraucher weiterzureichen.
Wir bleiben dran.
Wichtig ist, dass die Wallbox bzw. Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet wurde.
Wurde die Wallbox erst gegen Ende 2022 installiert, liegt noch kein erhöhter Vorjahresverbrauch vor, daher ist es dann umso wichtiger, dass die Wallbox dem Netzbetreiber gemeldet wurde, damit dieser einen erhöhten Prognosewert anrechnet.
Damit kämpfe ich gerade..
Meine Wallbox hat ein lokales Unternehmen bereits 2021 installiert (KfW440 habe ich bekommen). Zuvor hatte ich die 11kW Leistung bei meinem Netzbetreiber angemeldet. Dieser hatte mir seinerzeit zwar die zusätzliche Leistung umgehend bestätigt, behauptet aber jetzt ich hätte keine Wallbox weil der Installateur sie nicht im "Installateurportal" eingetragen hätte.
Zitat: die Ladeeinrichtung muss über den Elektriker im Installateurportal angemeldet werden!
Wir können keine Information an den Stromlieferanten senden. Bezüglich Verbrauch u. Ä. wenden Sie sich bitte auch an den Stromlieferanten bzw. Grundversorger.
Es scheint also sinnlos zu sein die Wallbox beim Netzbetreiber als fertig zu melden. Laut dieser Aussage versendet der Betreiber keine Informationen an den Lieferanten!??
Die Wallbox war zwar 2021 schon fertig, ein Fzg. habe ich aber erst (Lieferzeit) in 2022 bekommen.
Der Installateur hält sich leider auch noch bedeckt. Vom Lieferanten (Betreiber der Webseite) gibt's auch keine Reaktion mehr. Auch nach etlichen Wochen reagiert der "Kundenservice" nicht auf meine Anfragen.
Na ja - mit E-Mobilität hat er halt nichts am Hut.
Ich würde also dem Installateur eine Frist setzen, die Wallbox konform dem Netzbetreiber zu melden und ggf. Schadensersatz anzudrohen. Die Meldung möge er dir schriftlich bestätigen (Auftragsnummer).
Gruß!
Netzbetreiber:
Wir können keine Information an den Stromlieferanten senden. Bezüglich Verbrauch u. Ä. wenden Sie sich bitte auch an den Stromlieferanten bzw. Grundversorger.
Lieferant:
Den Vorjahresprognosewert entnehmen wir entweder ihrer letzten Stromrechnung und wenn sie im letzten Jahr kein Kunde waren bekommen wir dies vom örtlichen Netzbetreiber.
Ich würde also dem Installateur eine Frist setzen, die Wallbox konform dem Netzbetreiber zu melden und ggf. Schadensersatz anzudrohen. Die Meldung möge er dir schriftlich bestätigen (Auftragsnummer).
Gruß!
Der Installateur hat reagiert und der Netzbetreiber (Westnetz) hat mir umgehend die Fertigstellung der WB bestätigt. Ich kann den Betreiber dieser Webseite schwerlich verstehen. Ein Großunternehmen reagiert nicht mehr auf Anfragen an den Kundenservice. Ich habe eine "ordentlich" formulierte Anfrage bezgl. des Vorjahresverbrauchs gestellt. (autom) Antwort: Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und kümmern uns schnellstmöglich darum. Nach 6 Wochen - NICHTS (keine Antwort). Da fehlt mir jedes Verständnis dafür. (sagt - ein ex-E.ON Mitarbeiter :cry
TIBBER - ich komme! (Schlechter kann der Kundenservice hier auch nicht sein)