Spare ich durch ein Elektroauto Steuern?
Ja, mit einem Elektroauto sparen Sie Steuern. Bei Erstzulassungen von E-Autos entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre. Diese Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung und wird nur einmal pro Anschaffung eines Elektroautos bis spätestens 31. Dezember 2025 gewährt. Ursprünglich galt die Steuerbefreiung nur für E-Autos, die bis Ende 2020 zugelassen wurde. Die Bundesregierung hat sich zur Verlängerung der Steuervorteile entschlossen, um die Senkung der Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor weiter voranzutreiben. Die Befreiung von zehn Jahren gilt auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters: Kaufen oder leasen Sie beispielsweise ein drei Jahre altes, gebrauchtes Elektroauto, so sparen Sie noch weitere sieben Jahre Steuern für das Elektroauto.
Auch nach den ersten zehn Jahren sparen Fahrer von Elektroautos Steuern: Sie bezahlen anschließend nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes der Kfz-Steuer. Wie hoch die Steuer dabei genau ausfällt, hängt vom Gesamtgewicht des E-Autos ab.
Wer ein Elektrofahrzeug (reines Elektroauto oder Hybridfahrzeug) als Dienstwagen nutzt, profitiert ebenfalls von Steuervorteilen: Für die Privatnutzung elektrischer Firmenwagen sinkt die Bemessungsgrundlage seit 2020 gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor auf bis zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.