E-Mobilität
FAQ

Spare ich durch ein Elektroauto Steuern?

Ja, mit einem Elektroauto sparen Sie Steuern. Bei Erstzulassungen von E-Autos entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre. Diese Steuerbefreiung gilt ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung und wird nur einmal pro Anschaffung eines Elektroautos bis spätestens 31. Dezember 2025 gewährt. Ursprünglich galt die Steuerbefreiung nur für E-Autos, die bis Ende 2020 zugelassen wurde. Die Bundesregierung hat sich zur Verlängerung der Steuervorteile entschlossen, um die Senkung der Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor weiter voranzutreiben. Die Befreiung von zehn Jahren gilt auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters: Kaufen oder leasen Sie beispielsweise ein drei Jahre altes, gebrauchtes Elektroauto, so sparen Sie noch weitere sieben Jahre Steuern für das Elektroauto.

Auch nach den ersten zehn Jahren sparen Fahrer von Elektroautos Steuern: Sie bezahlen anschließend nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes der Kfz-Steuer. Wie hoch die Steuer dabei genau ausfällt, hängt vom Gesamtgewicht des E-Autos ab.

Wer ein Elektrofahrzeug (reines Elektroauto oder Hybridfahrzeug) als Dienstwagen nutzt, profitiert ebenfalls von Steuervorteilen: Für die Privatnutzung elektrischer Firmenwagen sinkt die Bemessungsgrundlage seit 2020 gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor auf bis zu 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises.


Weitere Ermäßigungen für ein E-Auto

Neben den Steuervorteilen existiert noch die E-Auto-Prämie (Innovationsprämie bzw. Umweltbonus). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von mehreren tausend Euro für den Kauf oder das Leasing eines klimafreundlichen neuen Elektro-, Plug-in-Hybrid oder Brennstoffzellenautos. Für Elektro- und Brennstoffzellenautos beträgt der Umweltbonus bis zu 9.000 Euro, für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge bis zu 6.750 Euro. Die Höhe der kaufprämie hängt vom Listenpreis des E-Autos ab. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Prämie per 30. Juni 2019 auslaufen lassen. Nachdem der Fördertopf nicht ausgeschöpft wurde, wurde der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge nun bis Ende 2025 verlängert.

Zudem ist es für Städte und Kommunen möglich, Fahrern von klimafreundlichen Elektrofahrzeugen besondere Privilegien einzuräumen – etwa das Benutzen von Busspuren sowie kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze. Von welcher Fördermöglichkeit Sie in Ihrer Region profitieren können, finden Sie mit nur wenigen Klicks mithilfe unserer Förderdatenbank heraus.
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