Meine Wallbox Teil 5: Anmeldung muss sein

27.11.2020

#nutzermeinung

Wallbox installieren und Elektroauto daheim laden. So einfach stellt man sich das vor, doch im Hintergrund ist es komplexer. Darum muss die Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden, damit es nicht
zu unvorhergesehenen Überlastungen kommt. Seit März 2019 müssen alle Ladeeinrichtungen beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. 
Mit steigender Zahl an Haushalten und Gewerbebetrieben, die Elektrofahrzeuge betreiben und Laden, wächst die zusätzliche Belastung der Stromnetze, insbesondere im Abschnitt der Niederspannungsnetze (Spannungsebene 230 Volt). 

Die unterschiedlichen Verteilnetze sind auf jeder Ebene für eine bestimmte Maximalbelastung ausgelegt. Steigt in einem Netzabschnitt die Belastung durch steigenden Verbrauch, kann das Maximum erreicht werden. Aber auch die Einspeisung von Energie belastet die Verteilnetze. Werden immer mehr Photovoltaikanlagen auf Dächern installiert, muss diese Netzebene aufgerüstet werden, um zusätzliche Strommengen aufzunehmen. In jedem Verteilnetz müssen sich Angebot und Nachfrage die Waage halten. Damit es zu keinen Engpässen kommt, benötigen die Netzbetreiber einen genauen Überblick, wieviele Verbraucher und Einspeiser in diesem Abschnitt aktiv sind.

Das Strom-Verteilnetz Quelle: BMWiAbb.: Aufbau des Stromnetzes BMWi - Ein Stromnetz für die Energiewende




1. Ladeeinrichtungen bis zu einer Ladeleistung von 2,3 kW


Hierbei handelt es sich üblicherweise um das Laden an einer dafür konzipierten, d.h. durch einen Elektriker geprüften und freigegebenen, Steckdose. Elektrofahrzeuge werden mit einem speziellen Ladekabel (Not-Ladekabel bzw. Schuko-Ladekabel) oder mit einer mobilen Wallbox geladen. Sie begrenzt die Stromabgabe an das Auto aus Sicherheitsgründen auf 2,3 kW Ladeleistung. Gemäß der aktuellen Fassung der Netzanschlussverordnung (NAV) §19 müssen diese beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Einige Verteilnetzbetreiber verlangen jedoch keine Anmeldung – bitte fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Verteilnetzbetreiber nach.


Spezielles Ladekabel mit Schuko-Stecker und ICCB (Quelle: Wikipedia; Lizenz Creative Commons)

Abb.: Spezielles Ladekabel mit Schuko-Stecker und ICCB (Quelle: Wikipedia; Lizenz Creative Commons)



2. Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung zwischen 3,7 und 11 kW

Auf Basis der geltenden Niederspannungsanschlussversordnung (NAV)[1], § 19, sind seit März 2019 grundsätzlich alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden. Mit Ladeinrichtungen sind üblicherweise fest installierte Ladeeinrichtungen (Wallboxen) gemeint. Steckbare Ladeeinrichtungen, die z.B. an einer Kraftstromdose/CEE-Steckdose (blau/rot) angeschlossen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen, beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor der Inbetriebnahme nachzufragen, wenn Sie eine steckbare – also nicht dauerhaft angeschlossene - Ladeeinrichtung betreiben wollen, ob diese angezeigt bzw. genehmigt werden muss. 

Die Anmeldung erfolgt durch den beauftragten Elektriker beim Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft die Aus- und Belastung im entsprechenden Verteilnetz. In der Regel erhält der Betreiber einen positiven Bescheid und kann die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber Maßnahmen zur Netzverstärkung ergreifen muss, diese Kosten werden anteilig auf den Betreiber des Ladeanschlusses umgelegt. Die Versagung der Inbetriebnahme ist nicht vorgesehen.


Abb.: mobile Wallbox an Steckdose, Ladeleistung auf 2,3 kW begrenzt; hier kann das mitgelieferte Standard-Ladekabel verwendet werden (Foto: J. Affeldt)


3. Ladeeinrichtungen zwischen 11 und maximal 22 kW Ladeleistung


Bis auf die frühen Modelle der Renault Zoe, die mit bis zu 43 kW Ladeleistung an Wechselstrom geladen werden konnten, beträgt heute die maximale Ladeleistung eines Elektroautos an Wechselstrom 22 kW. Höhere Ladeleistungen sind nur über das Laden an Gleichstrom-Ladestationen zu realisieren.


Soll ein Elektroauto an einer Ladeeinrichtung geladen werden, die maximal 22 kW Ladeleistung zur Verfügung stellen kann (dies käme z.B. für eine Renault Zoe, einen smart EQ mit Schnelllader oder den Aufbau von mehreren Ladeeinrichtungen an einem 22 kW-Anschluss in Frage), dann ist die Inbetriebnahme dieser Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber durch den beauftragten Elektriker zu beantragen und muss genehmigt werden. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Hausanschluss eine so hohe Ladeleistung zur Verfügung stellt, dafür erweitert werden muss oder ob der Anschluss auf mehrere Ladeeinrichtungen mit geringerer Ladeleistung, z.B. zwei Mal 11 kW, aufgeteilt wird.

Entscheidend ist, dass vom Netzbetreiber eine Genehmigung eingeholt werden muss. Daher empfiehlt es
sich, die Genehmigung unbedingt vor dem Beginn der Installation der Ladeeinrichtung einzuholen. Die notwendigen Unterlagen und Formulare zur Beantragung sind beim lokalen Verteilnetzbetreiber erhältlich. Auch hier muss der Betreiber damit rechnen, dass eventuell Maßnahmen zur Verstärkung anteilig auf ihn umgelegt werden. Möglich ist auch, dass der Betrieb einer Ladeeinrichtung mit bis zu 22 kW (temporär) nicht genehmigt wird.


Teil 1 der Wallbox-Reihe

Kann man nicht einfach an der Steckdose laden


Teil 2 der Wallbox-Reihe

Must-have und Nice-to-have


Teil 3 der Wallbox-Reihe

Auf das E-Auto kommt es an


Teil 4 der Wallbox-Reihe

Wallbox mit fest installiertem Kabel oder ohne?


Teil 6 der Wallbox-Reihe

Schnellladen mit Gleichstrom zuhause – Zukunftsmusik?


Teil 7 der Wallbox-Reihe

Wir teilen uns eine Wallbox


Teil 8 der Wallbox-Reihe

Den richtigen Autostrom-Tarif finden



[1] NAV.pdf (gesetze-im-internet.de)



Dieser Blogartikel spiegelt die Meinung eines unabhängigen Community-Mitglieds wieder. Er beinhaltet keine offizielle E.ON Position oder Meinung.

26 Kommentare
2020-11-27T15:23:42Z
Freitag, 27.11.2020 um 16:23 Uhr
👍 👍 👍
Wieder sehr viel gelernt, vielen Dank. Viele Fragen zu diesem Thema hatte ich hier zuletzt selber gestellt und interessiert sicherlich auch andere!
2020-11-27T15:45:36Z
Freitag, 27.11.2020 um 16:45 Uhr
Schöner Artikel.
Vielleicht eine doofe Frage, aber kann es hierbei vorkommen, dass ein Netzbetreiber sagt "Nö, sorry.. deine Ladeeinrichtung ist hier leider nicht mehr drin"?
2020-11-27T15:52:43Z
Freitag, 27.11.2020 um 16:52 Uhr
Tomlob:
Schöner Artikel.
Vielleicht eine doofe Frage, aber kann es hierbei vorkommen, dass ein Netzbetreiber sagt "Nö, sorry.. deine Ladeeinrichtung ist hier leider nicht mehr drin"?


LOL. Ja, wenn du zu viele ökobewusste Nachbarn hast, haste Pech
2020-11-27T16:37:28Z
Freitag, 27.11.2020 um 17:37 Uhr
Nein, das wird und darf nicht passieren, da die Verteilnetzbetreiber in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet sind, Verbraucher anzuschließen, dabei kann es jedoch zu einer gewissenzeitlichen Verzögerung kommen und einer Pflicht zur Beteiligung an Netzausbaukosten.
2020-11-30T15:17:15Z
Montag, 30.11.2020 um 16:17 Uhr
"Möglich ist auch, dass der Betrieb einer Ladeeinrichtung mit bis zu 22 kW (temporär) nicht genehmigt wird."

Temporär.. was auch immer das bedeutet. 1 Jahr? 10 Jahre?
Zum Glück haben wir das alles schon hinter uns.
2020-11-30T15:20:49Z
Montag, 30.11.2020 um 16:20 Uhr
Bisher habe ich noch nie von solchen Fällen gehört - ggf. wird die Anschlussleistung erstmal reduziert, z.B. auf 11 kW, und später dann die volle Leistung freigegeben. Ist aber nur eine Vermutung...
2020-12-03T13:47:36Z
Donnerstag, 03.12.2020 um 14:47 Uhr
Ist es denn überhaupt so wichtig, eine Wallbox zu installieren? Sorry für die doofe Nachfrage 🙈
2020-12-03T13:52:52Z
Donnerstag, 03.12.2020 um 14:52 Uhr
Kathrin Leese:
Ist es denn überhaupt so wichtig, eine Wallbox zu installieren? Sorry für die doofe Nachfrage 🙈


Definitiv ja, ich empfehle Dir dazu unsere kleine Blog-Serie. Teil 1 (und alle anderen Teile) findest du hier:
https://www.eon.de/frag-eon/themen/e-mobility/article/meine-wallbox-teil-1-oder-kann-man-nicht-einfach-an-der-stec/

Und wenn du noch Fragen hast, dann melde dich bitte zurück - ich helfe Dir gerne.
2020-12-17T14:20:29Z
Donnerstag, 17.12.2020 um 15:20 Uhr
Die interessante Frage die sich bei diesem Artikel stellt:
Woher kommen die Aussagen zu den "ab 3,7 kW" und insbesondere zu den "ab 2,3 kW" Dauerleistung?
Wenn das nämlich der Fall sein sollte, könnten ziemlich viele alte Ladekabel und z.T. auch aktuelle mobile Wallbox-Modelle "unbekannterweise" meldepflichtig werden?

Denn das steht nicht explizit in https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html , wo nur von einer Summen-Bemessungsleistung über 12kVA gesprochen wird, ab der der Netzbetreiber eine Genehmigung erteilen muss.

Go-E referenziert auch "ab 3,6 kW" in https://go-e.co/produkte/go-echarger-home/faq-home/
und nennt die VDE-AR-N 4100:2019-04 als Referenz, die jedoch überhaupt nichts über melde- oder genehmigungspflichtige Lasten benennt, sondern nur den Aufbau des Zähleranschlussschrankes..
2020-12-17T15:34:32Z
Donnerstag, 17.12.2020 um 16:34 Uhr
Reiner K:
Die interessante Frage die sich bei diesem Artikel stellt:
Woher kommen die Aussagen zu den "ab 3,7 kW" und insbesondere zu den "ab 2,3 kW" Dauerleistung?
Wenn das nämlich der Fall sein sollte, könnten ziemlich viele alte Ladekabel und z.T. auch aktuelle mobile Wallbox-Modelle "unbekannterweise" meldepflichtig werden?

Denn das steht nicht explizit in https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html , wo nur von einer Summen-Bemessungsleistung über 12kVA gesprochen wird, ab der der Netzbetreiber eine Genehmigung erteilen muss.

Go-E referenziert auch "ab 3,6 kW" in https://go-e.co/produkte/go-echarger-home/faq-home/
und nennt die VDE-AR-N 4100:2019-04 als Referenz, die jedoch überhaupt nichts über melde- oder genehmigungspflichtige Lasten benennt, sondern nur den Aufbau des Zähleranschlussschrankes..


Hallo Reiner, jeder Verteilnetzbetreiber kann Dir die Informationen geben bzw. du findest sie auf deren Homepages. Ich verlinke Dir mal StromnetzBerlin und die Niederspannungsverordnung:
https://www.stromnetz.berlin/elektromobilitat/ladeinfrastruktur-fuer-elektromobilitaet
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf

Zudem hier beispielhaft das Anmeldeformular der e.dis (Verteilnetzbetreiber im Nordosten Deutschlands):
https://www.e-dis-netz.de/content/dam/revu-global/e-dis-netz/dokumente/Datenblatt_Ladeeinrichtungen_Elektrofahrzeuge.pdf
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