Warum gibt es die neue staatliche CO2-Belastung?
Die staatliche CO2-Belastung tritt ab dem 01. Januar 2021 in Kraft. Diese Belastung wurde von der Bundesregierung beschlossen um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen - die Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionsgesetz (BEHG). Durch die neue gesetzliche Regelung soll weniger Erdgas zu Heizzwecken verbraucht werden, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zu senken. Die Einnahmen sollen für eine Entlastung von Pendlern sowie für eine Senkung der EEG-Umlage genutzt werden.
Welche Auswirkung hat die Belastung auf meinen Erdgaspreis?
Die Kosten aus der staatlichen CO2-Belastung fließen genauso wie Steuern und Abgaben, die gesetzlich regulierten Netzentgelte sowie die Kosten für die Erdgasbeschaffung und den Vertrieb in die Kalkulation der Erdgaspreise ein. Die Höhe der staatlichen CO2-Belastung ist für 2021 national festgelegt und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen
Sind in Ihren Preisen die CO2-Kosten bereits enthalten?
Ja, die neu eingeführte staatliche CO2-Belastung für das Jahr 2021 ist in der vom Staat vorgegebenen Höhe bereits in unseren Preisen für Neukunden enthalten.
Ihre Öko-Produkte im Erdgas sind bereits CO2-neutral gestellt. Sind hier die neuen CO2-Kosten vom Staat auch enthalten?
Ja. Die neu eingeführte staatliche CO2-Belastung wirkt sich auf sämtliche Erdgas-Produkte aus und wird auf alle Produkte gleich verteilt. Die Regierung möchte mit der Einführung der CO2-Belastung etwas für die Umwelt tun und gewährleisten, dass wir alle gemeinsam unsere Klimaschutzziele für Deutschland erreichen. Sie können mit dem Abschluss eines Öko-Produktes etwas für Ihren eigenen persönlichen CO2-Footprint tun und damit noch mehr CO2 einsparen. Je mehr CO2 eingespart wird, desto mehr helfen Sie unserem Klima.
Mein Abschlag wurde erhöht. Was ist der Hintergrund? Hat das was mit der Einführung der neuen staatlichen CO2-Belastung zu tun?
Die Erhöhung Ihres Abschlags kann verschiedene Gründe haben. Ihr Erdgasverbrauch kann gestiegen sein oder Sie haben eine Preisanpassung erhalten.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Einführung der neuen staatlichen CO2-Belastung?
Die neu eingeführte staatliche CO2-Belastung wird genauso wie Steuern und Abgaben in den Energiepreis einkalkuliert. Diesen Kostenbestandteil geben wir als Energielieferant an den Kunden weiter. Bei all unseren Erdgasprodukten für Neukunden ist die CO2-Belastung im Preis bereits enthalten.
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