Gibt es für die Brennstoffzellen-Heizung eine Förderung?
Gibt es eine Förderung für den Einbau einer Brennstoffzellen-Heizung?
Das Heizen mit einer Brennstoffzellen-Heizung ist sehr umweltschonend und kann einen großen Beitrag zur Energiewende leisten. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die Investition in eine Brennstoffzellen-Heizung wie die Vitovalor 300-P mit attraktiven Fördersummen.
Wie sieht die Förderung genau aus?
Das sogenannte Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) ist ein Instrument zur Förderung der Heizungsmodernisierung bei Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Teil dieses Programms wird unter der Bezeichnung "Energieeffizienz Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle" mit der Nummer 433 bei der KfW-Bnk geführt. Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten für innovative Brennstoffzellensysteme können im Rahmen dieses Programms bezuschusst werden. Die Förderhöhe hängt von der elektrischen Leistung des jeweiligen Systems ab. Bei der Vitovalor 300-P beträgt sie bis zu 9.300 Euro.
Ergänzend dazu lässt die Fördersumme auch mit der Stromförderung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) kombinieren. Für den selbst prozuzierten Strom können Anlagenbetreiber eine pauschalisierte Auszahlung in Höhe von 1.800 Euro beantragen. Alternativ können sie sich auch für einen Zuschuss für den in das öffentliche Netz eingespeisten und für den selbst verbrauchten Strom entscheiden. Für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten Anlagenbesitzer 8 Cent. Für den selbst verbrauchten Strom gibt es einen Zuschuss in Höhe von 4 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschläge werden für maximal 60.000 Betriebsstunden gezahlt.
Die gesamte Förderung für die Vitovalor 300-P bestehend aus KfW-Förderung und pauschalisierter Auszahlung nach dem KWK-Gesetz kann bis zu 11.100 Euro beantragen, welche die anfänglichen Investitionskosten für die Vitovalor 300-P erheblich minimieren.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Das Förderprogramm der KfW-Bank richtet sich an natürliche Personn, die Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) sind.
Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeischaft sind förderberechtigt. Des Weiteren muss die Brennstoffzellen-Heizung in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden sein. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens und unter Mitwirkung eines Energie-Effizienz-Experten (aus der sogenannten EEE-Liste) direkt bei der KfW-Bank gestellt sein muss. Als Beginn gilt die verbindliche Bestellung des Heizsystems oder der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags. Bei dem Förderantrag für Ihre Vitovalor 300-P unterstützt Sie EW Energy World von Anfang bis zum Ende.
Was muss ich im Hinblick auf die Förderung vor dem Einbau noch beachten?
Die Brennstoffzellen-Heizung selbst muss auch einige Anforderungen erfüllen. So ist im Zuge der Installation ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Die Brennstoffzellen-Heizung selbst muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 Prozent und einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 32 Prozent erreichen. Diesen Nachweis erbringt EW Energy World im Zuge der Installation für Sie.
Zudem ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren Voraussetzung für die Förderung. Diesen Vollwartungsvertrag bietet unser Partner EW Energy World ebenfalls an.
Wenn Sie den Vollwartungsvertrag abschließen, bekommen Sie zudem von Viessmann zehn Jahre Garantie auf bestimmte Kriterien. Außerdem erhalten Sie von uns einen Bonus auf Ihre Brennstoffzellen-Heizung.