Was sind die Voraussetzungen für den Bezug von Heizstrom?
Die wichtigste Voraussetzung für den Bezug vom Heizstrom in der Grundversorgung ist die vom Netzbetreiber "festinstallierte unterbrechbare Verbrauchseinrichtung".
Beispiele dafür sind Speicherheizung oder Wärmepumpe. Sie sind fest installiert und können vom Netzbetreiber zur Lastregulierung abgeschaltet werden.
Weitere Voraussetzungen für die Belieferung sind unter anderem:
- ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- bzw. Sperrzeiten ist installiert,
- die Raumheizung- bzw. Warmwasserbereitung erfolgt mit einem Speicher gemäß den Anschlussbedingungen des
örtlichen Netzbetreibers, - Ihr Netzbetreiber lässt die Belieferung nach Standardlastprofilen zu und
- Sie verfügen ausschließlich über einen Niederspannungszähler.
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