EEG 2017: Was müssen Sie bei der Planung von Solaranlagen beachten?
Die Antwort von E.ON-Solarexperte Oliver Lyncker: Die EEG-Novelle beinhaltet die Nachjustierung des bestehenden Gesetzes und ändert insbesondere Förderbedingungen für die Technologien Photovoltaik, Windenergie und Biomasse.
Solarzubau wird durch Ausschreibungen begrenzt
Im Bereich Solarenergie wird nun das Ziel verfolgt, den Solarzubau auf jährlich 2.500 Megawatt zu begrenzen. Von diesen 2.500 Megawatt sollen nur noch 600 Megawatt durch große Anlagen (Freiflächenanlagen, Solarparks) bereitgestellt werden.
Die Steuerung des Solarausbaus geschieht jetzt durch das Prinzip der Ausschreibung. Demnach wird nicht mehr jede Kilowattstunde zu einem garantierten Förderpreis vergütet. Man legt ein Ausbauziel fest, schreibt dieses aus und derjenige, der den niedrigsten Erzeugerpreis bietet, bekommt den Zuschlag und darf bauen.
Das bedeutet die Reform für die Planung Ihre PV-Anlage
Als Ein- oder Mehrfamilienhausbesitzer sowie kleiner und mittlerer Gewerbetreibender müssen Sie sich über die EEG-Novelle 2017 kaum Sorgen machen. Denn: Ausschreibungen sind nur für große Anlagen vorgesehen. Im neuen EEG beginnt eine große Photovoltaik-Anlage bei 750 kWp (Kilowatt Peak). Das ist die maximale Leistung, die eine Solaranlage unter Standardbedingungen erzeugen kann. Pro Kilowatt Peak werden durchschnittlich 10 m² Fläche benötigt. Für geplante PV-Anlagen unterhalb der 750-kWp-Grenze gilt weiterhin das bekannte EEG mit einer garantierten Vergütung über 20 Jahre.
Übrigens: Die Attraktivität des Eigenverbrauchs gegenüber der Stromeinspeisung steigt. Aktuell liegt die garantierte EEG-Vergütung bei 12,31 Cent/kWh. Die Stromkosten betragen im Bundesdurchschnitt brutto 30 Cent/kWh. Moderne Batteriespeicher ermöglichen es Ihnen, bis zu 75% Ihres Stromvbedarfs mit einer Solaranlage zu decken.
Bereits im vergangenen Jahr wurde die Hälfte aller neuen PV-Kleinanlagen bis 10 kWp in Deutschland mit Stromspeichersystem gebaut. Sinkende Preise für Batteriespeicher und Fördermöglichkeiten für den Erwerb eines Speichersystems machen es möglich.
Neue Pläne der Bundesregierung für Windkraftanlagen und Biomasse
Auch der Gesamtausbau der Windkraft an Land wird mit der Reform begrenzt – auf 2.800 Megawatt für die nächsten drei Jahre. Weiterhin soll der Ausbau regional begrenzt werden – max. 60 % des neuen Ausbaus der Windkraftanlagen soll in Norddeutschland stattfinden und die sogenannte "Verspargelung" der Landschaft somit eingedämmt werden.
Neue Perspektiven gibt es auch für die Bioenergie: Der geförderte Ausbau der Stromerzeugung durch Biogasanlagen soll in den nächsten drei Jahren auf 150 Megawatt jährlich erhöht werden.