Was passiert, wenn der geschätzte Verbrauch über- oder unterschritten wird?
Einmal jährlich errechnen wir anhand der vom Netzbetreiber abgelesenen oder von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Strom- und/oder Gasverbrauch und somit Ihre Energiekosten. In unserer Jahresrechnung berücksichtigen wir dabei alle von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen.
Wenn in diesem Abrechnungszeitraum ein Guthaben entstanden ist, verrechnen wir es mit dem ersten neuen Abschlag. Sollte das Guthaben sogar höher ausfallen als Ihr neuer Abschlag, überweisen wir Ihnen die Differenz auf Ihr Bankkonto.
Falls Sie einmal den geschätzten Verbrauch überschritten haben, entsteht leider eine Nachzahlung. Das bedeutet, die von Ihnen gezahlten Abschläge haben den tatsächlich entstandenen Verbrauch nicht abgedeckt.
Ab Mai 2017 teilen wir die zu erwartenden jährlichen Kosten bei neuen Kunden in der Regel auf zwölf Abschläge auf.
Sind Sie schon in unserem Serviceportal "Mein E.ON" registriert? Dann können Sie hier Ihren Abschlag jederzeit individuell anpassen.
Sehen Sie in diesem Video, wie Sie Ihre Abschläge optimal anpassen können und Nachzahlungen vermeiden:
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