Doppelförderung wieder möglich
Voraussetzung für die Doppelförderung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Gleichzeitig beschließt die Bundesregierung einen gestaffelte Umweltbonus beim Leasing. Die vollen 3.000 Euro erhält nur, wer den Wagen für über 23 Monate least. Bei 6 bis 11 Monate gibt es nur 750 Euro und bei 12 bis 23 Monate 1.500 Euro. Das gilt für Elektroautos bis zu einem Nettopreis von 40.000 Euro. Teurere Leasingfahrzeuge erhalten weniger. Auch bei Plug-In-Hybridfahrzeugen sind die Zulagen gestaffelt.