Was fällt unter die Kameraüberwachung?
Heute sind Überwachungskameras für den Innen- wie Außenbereich intuitiv bedienbar und lassen sich sogar aus der Ferne per Smartphone oder Tablet steuern.
Die Kameraüberwachung ist „eine optisch-elektronische Einrichtung, die der Beobachtung“ dient. Überwachungskameras übertragen entweder Bilder oder nehmen die Umgebung als Video auf und speichern diese Daten für eine zeitversetzte Auswertung. Ist die Kamera mit einem Mikrofon ausgestattet, wird zusätzlich der Ton erfasst. Üblicherweise sollen die Kameras präventiv Einbrecher abschrecken oder vor einem Einbruch schützen.
Die Gesetze zu Überwachung, Datenerhebung und des Persönlichkeitsrechts sind in Deutschland strikt. Was erlaubt ist, hängt von der Art der Videoüberwachung ab. Rechtlich macht es einen Unterschied, ob im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder in privater Umgebung Videokameras installiert sind. Da sich die Gesetzeslage je nach Bundesland unterscheidet, fragen Sie vor der Installation am besten den Landesdatenschutzbeauftragten oder die Polizei nach deren Einschätzung.
Die Beweissicherung von Vandalismus oder Straftaten ist das Hauptziel, wenn an öffentlichen Plätzen, in Bahnhöfen, Tankstellen und Geschäften Kameras installiert werden. Mit dem Betreten des Bereichs erklärt man sich einverstanden, überwacht zu werden.
Seit dem 25. Mai 2018 muss auf dem Hinweisschild zusätzlich zum Piktogramm der Verantwortliche, der Datenschutzbeauftragte, der Zweck der Datenverarbeitung und die Speicherdauer aufgeführt werden. In den meisten Fällen wird auf die Wahrung des Hausrechts verwiesen.
Am Arbeitsplatz darf nur überwacht werden, wenn die Angestellten zustimmen. Unterschieden wird, ob Sie im Büro arbeiten oder in „öffentlich zugänglichen Räumen“ wie dem Bankschalter oder einem Verkaufsraum Ihrer Tätigkeit nachgehen. Bei Letzteren schlägt die Videoüberwachung aus Sicherheitsgründen oft das persönliche Recht.
Verboten bleiben privat genutzte Räume wie Toiletten, Duschen, Schlafplätze und Umkleiden. Auch private Gespräche darf niemand aufnehmen, das wäre laut §201 StGB ein Verstoß gegen die „Vertraulichkeit des Wortes“. Daten aus der Kamera müssen Arbeitgeber üblicherweise innerhalb von 48 Stunden löschen, als Beweismaterial kann die Frist verlängert werden.
Heimliches Filmen ist daheim definitiv verboten – das Grundgesetz gilt schließlich überall. Besonders wichtig ist das Persönlichkeitsrecht. Vereinfacht geht es dabei darum, dass jeder selbst bestimmen darf, was andere über ihn wissen. Dazu zählen auch Bilder oder andere persönliche Daten.
Jeder, der Zutritt zu Ihrer Wohnung hat, muss über die Überwachung informiert sein und damit einverstanden sein. Das gilt auch für Teenager ab 14 Jahren! Eine Ausnahme ist die Babyüberwachung. Säuglinge und Kleinkinder dürfen Sie auch im Schlaf beobachten.
Mit einer Outdoor-Kamera lässt sich die Videoüberwachung auf den Außenbereich ausdehnen. Entsprechend müssen auch dort gut sichtbare Hinweise für Paketzusteller, Dienstleister und Ihre Gäste angebracht sein.
Wichtig zu wissen: Selbst eine Attrappe verändert das Verhalten der scheinbar beobachteten Personen und wird daher rechtlich identisch behandelt wie eine echte Überwachungskamera!
Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten seit Mitte 2018. Beide haben das Ziel, personenbezogene Daten besser zu schützen. Welche Auswirkungen haben DSGVO und BDSG auf das Thema Videoüberwachung und Datenschutz?
Interessanterweise gibt es in diesen Verordnungen keinen ausdrücklichen Passus über private Personen. In beiden Gesetzen wird darauf hingewiesen, dass das Regelwerk nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt, die jemand in „ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten“ verarbeitet.
Solange Sie also Videos und Bilder nur in Ihrer Wohnung aufnehmen, unterliegt die rein private Überwachung nicht der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden. Das Persönlichkeitsrecht aller Gefilmten sowie zivilrechtliche und strafrechtliche Vorgaben müssen Sie davon unabhängig trotzdem einhalten!
Unsere Link-Tipps zur Vertiefung ins Thema:
Der Fokus bei der Hausüberwachung liegt natürlich auf den Kameras. Aber auch Türschlösser, Bewegungsmelder und sogar Rauchmelder können dafür genutzt werden. Mit zusammengestellten Sets ist der Einstieg in die smarte Hausüberwachung ganz einfach.
Einer der wichtigsten Brandschutzmaßnahmen ist der Rauchmelder. Wussten Sie, dass ein Drittel aller Brände von elektrischen Geräten ausgelöst werden? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Wohnungsbränden vorbeugen und sich schützen können.
Wird ein Wasserschaden rechtzeitig erkannt, kann ein größerer Schaden verhindert werden. Mit smarten Wassermeldern können Sie sich vor Wasserschäden schützen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie einen Wasserschaden vermeiden und was im Ernstfall zu tun ist.
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