Elektrische Wärmepumpen und Direktraumheizungen werden mit Sperrzeiten betrieben. Der Strombezug für unterbrechbare Anlagen wie elektrische Wärmepumpen und Direktraumheizungen wird zu den Spitzenlastzeiten vom jeweiligen Netzbetreiber unterbrochen.
Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten ist ausschließlich der jeweils örtlich zuständige Netzbetreiber, bei dem Sie auch Informationen zu den für Sie geltenden Zeiten erhalten. Ändert der örtlich zuständige Netzbetreiber diese Zeiten, gelten die neuen automatisch.
In den Freigabezeiten erfolgt die Aufladung der elektrischen Nachtspeicherheizung. Eine zusätzliche Tagnachladung kann durch den Netzbetreiber erfolgen.