Nein, Sie können Ihr HUAWEI selbstverständlich behalten. Allerdings gilt folgende Regelung: Wenn Sie den Vertrag aus Gründen, die Sie selbst zu vertreten haben, zu einem Termin vor Ende der Erstvertragslaufzeit kündigen oder aufgrund von nicht Erfüllung der Vertragspflichten insbesondere wegen Nichtzahlung der monatlichen Abschlagszahlung gekündigt werden, sind Sie verpflichtet, für die Weiterverwendung des HUAWEI 20,30 € brutto je Monat der vertraglichen Restlaufzeit als Einmalbetrag zu zahlen. Die Summe rechnen wir als Einmalzahlung mit Ihrer Schlussrechnung des Liefervertrags ab. Freilich berechnen wir diesen Betrag nicht, wenn Sie uns nachweisen können, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.