Ab 2021 wird mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) die Förderung von Einzelmaßnahmen der Heizungsmodernisierung als auch die energetische Gebäudemodernisierung schrittweise neu organisiert.
Einzelsanierungsmaßnahmen von Heizungen im Bestand werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Ab dem 01.07.2021 ist die alternative Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohngebäuden angekündigt.
Klimafreundliche Heizungen erhalten bis zu 35% Prozent Zuschuss.
Für den Ersatz der bestehenden Heizung durch eine energieeffiziente und klimafreundliche Heizung gibt es weiterhin Investitionszuschüsse:
Die Vereinfachung der Fördersystematik beinhaltet einheitliche prozentuale Fördersätze. Die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen entfallen.
Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen beantragt werden.
Mehr Informationen zur BAFA-Förderung finden Sie hier.
Die größte Veränderung ist die Umstellung der Festbetragförderung auf eine anteilige Förderung. Die Grundlage für die Berechnung eines Zuschusses sind die förderfähigen Kosten.
Förderfähige Investitionskosten sind:
Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage wird mit einer Prämie von 10 Prozentpunkten, auf den Fördersatz der zu errichtenden Anlage, gewährt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Heizen mit erneuerbaren Energien
Im Falle der Heizungsmodernisierung, bedeutet Förderung eine finanzielle Unterstützung vom Staat für den Austausch einer alten Heizung gegen eine neue effiziente Heizung.
Die Art der Förderung kann unterschiedlich sein:
Investitionszuschuss (Einmalzahlung), günstige Kredite, Steuerermäßigung uvm.
Welche Förderung für Sie in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
Standort des Hauses, Umfang der Modernisierung oder Alter der Heizungsanlage.
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Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme gestellt werden.
Seit dem 01.01.2020 können energetische Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden, steuerlich gefördert werden.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Hierzu wird ein neuer § 35c EStG eingefügt. Förderfähig sind danach Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, wie:
Je nach Gebäude kann die Steuerermäßigung rund 20 Prozent der Aufwendung oder max. 40.000 € betragen.
Der Steuerbonus gilt für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind.
Um von der Steuererleichterung zu profitieren, müssen Haus oder Wohnung bei der Sanierung älter als 10 Jahre sein und selber genutzt werden.
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Förderungen werden ab 01.01.2021 im die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG gebündelt. Dadurch ändern sich die Fördermöglichkeiten.
Hier erhalten Sie den Überblick über die Änderungen:
Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank). Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.
Welche Förderungsmöglichkeiten die KfW weiterhin anbietet, erfahren Sie hier.
Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und klimaschonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland. Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Welche Fördermöglichkeiten die BAFA bietet, erfahren Sie hier.
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Quellennachweise der Siegel für E.ON:
eKomi: Basierend auf mehr als 10.000 transaktionsbezogenen Bewertungen. Mehr erfahren
Innovationskraft: Welt (DE) 2020: Die Auswahl der Unternehmen basierte auf Informationen aus käuflichen Firmendatenbanken. Es wurden insgesamt 244 Branchen mit jeweils max. 20 Unternehmen gebildet. Mehr erfahren
Quelle: Viessmann und Vaillant
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