E-Mobilität fördert die Lebensqualität in Städten: Bessere Luft, deutlich weniger Feinstaub und geringere Lärmentwicklung. Als Schlüssel zu klimafreundlicher Mobilität sorgen E-Autos für deutlich weniger CO2-Emissionen.
Um den Umstieg auf‘s Elektroauto zu unterstützen, gibt es sowohl bundesweite als auch länderspezifische Förderprogramme. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie von den Förderprogrammen für E-Autos profitieren können.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurde im Sommer 2020 beschlossen, den Umweltbonus befristet bis Ende 2025 durch die sogenannte Innovationsprämie zu ersetzen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der staatliche Anteil des bisherigen Bonus verdoppelt wird. Außerdem kann mit der E-Auto-Prämie (2020) auch der Kauf junger Gebrauchtwagen gefördert werden. Der doppelte Umweltbonus gilt für Elektrofahrzeuge, die ab dem 04. Juni 2020 erstzugelassen wurden.
Damit ist für E-Autos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro möglich, bei Plug-in-Hybriden sind es bis zu 6.750 Euro. Für Plug-in-Hybride gelten hier die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Mindestreichweite ab 2022 von 60 km, ab 2025 mindestens 80 km.
Der Umweltbonus ist eine Kaufprämie für Elektroautos des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Mit Hilfe der Bonuszahlung soll der Absatz neuer E-Autos gefördert werden. Der Bonus wird bis Ende 2025 je zur Hälfte durch die Autohersteller und durch den Bund gezahlt.
Steuervorteile: Beim Kauf von Elektroautos entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre, wenn das Auto bis zum 31.12.2020 zugelassen wird. Die Steuerbefreiung gilt auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters: Kaufen Sie beispielsweise ein zwei Jahre altes, gebrauchtes E-Auto, entfällt die Kfz-Steuer für weitere acht Jahre. Nach Ablauf der zehn steuerfreien Jahre zahlen Sie 50 % des üblichen Steuersatzes. Plug-in Hybride sind von diesem Steuervorteil ausgeschlossen.
✓ Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Autos stehen.
✓ Der Erwerb des E-Fahrzeugs (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
✓ Für Neuwagen (zugelassen bis zum 04. November 2019): Die Antragstellung muss bis zum 18. August 2020 erfolgt sein.
✓ Für Neuwagen (zugelassen nach dem 04. November 2019): Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller erfolgen.
✓ Das E-Fahrzeug muss im Inland zugelassen sein und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
✓ Innovationsprämie: Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Die Fördersätze greifen nur bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro.
✓ Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Autos stehen.
✓ Gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 05. November 2019.
✓ Das E-Auto darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
✓ Die maximale Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
✓ Das Fahrzeug wurde nachweislich noch nicht durch staatliche Mittel gefördert, hat also z. B. bei der Erstzulassung keinen Umweltbonus erhalten.
✓ Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach erneuter Zulassung eingereicht werden.
✓ Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
✓ Innovationsprämie: Gilt für Fahrzeuge mit Zweitzulassung ab dem 04. Juni 2020.
Seit einer Neuerung der Umweltprämie im November 2020 ist es nun auch möglich, den Bonus mit folgenden Förderprogrammen zu kombinieren:
Die maximale Förderung für Elektroautos beträgt aktuell 9.000 €. Die Höhe der E-Auto-Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs ab. Außerdem wird bei der Elektroauto-Förderung der BAFA unterschieden, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.
Es ist genau geregelt, für welche Fahrzeuge Sie die staatliche Förderung für Elektroautos beantragen können. Die Liste aller förderfähigen Fahrzeuge – inkl. Angabe des Nettolistenpreises – können Sie in ihrer aktuellen Version auf der Seite des (BAFA) Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehen.
Fahrzeugtyp* | Nettolistenpreis Basismodell | Bundesanteil Förderung | Herstelleranteil Förderung | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug | < 40.000 € | 6.000 € | 3.000 € |
9.000 € |
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug | > 40.000 - 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € |
Plug-In Hybrid | < 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Plug-In Hybrid | > 40.000 - 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € |
*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.
Fahrzeugtyp* | Nettolistenpreis Basismodell | Bundesanteil Förderung | Herstelleranteil Förderung | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug | > 40.000 - 65.000 € | 5.000 € | 2.500 € | 7.500 € |
Plug-In Hybrid | > 40.000 - 65.000 € | 3.750 € | 1.875 € | 5.625 € |
*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.
Seit dem 16. November 2020 gelten gestaffelte Fördersätze für geleaste Elektroautos, die von der jeweiligen Leasingdauer abhängen. Die Kaufprämie setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil und dem - in diesem Fall bis zum 31.12.2021 befristeten - verdoppelten Bundesanteil.
Fahrzeugtyp* | Nettolistenpreis Basismodell | Leasingdauer | Bundesanteil Förderung | Herstelleranteil Förderung | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug | < 40.000 € | 6 - 11 Monate | 1.500,00 € | 750,00 € | 2.250,00 € |
12 - 23 Monate | 3.000,00 € | 1.500,00 € | 4.500,00 € | ||
> 23 Monate | 6.000,00 € | 3.000,00 € | 9.000,00 € | ||
> 40.000 € | 6 - 11 Monate | 1.250,00 € | 625,00 € | 1.875,00 € | |
12 - 23 Monate | 2.500,00 € | 1.250,00 € | 3.750,00 € | ||
> 23 Monate | 5.000,00 € | 2.500,00 € | 7.500,00 € | ||
Plug-In Hybrid | < 40.000 € | 6 - 11 Monate | 1.125,00 € | 562,50 € | 1.687,50 € |
12 - 23 Monate | 2.250,00 € | 1.125,00 € | 3.375,00 € | ||
> 23 Monate | 4.500,00 € | 2.250,00 € | 6.750,00 € | ||
> 40.000 € | 6 - 11 Monate | 937,50 € | 468,75 € | 1.406,25 € | |
12 - 23 Monate | 1.875,00 € | 937,50 € | 2.812,50 € | ||
> 23 Monate | 3.750,00 € | 1.875,00 € | 5.625,00 € |
*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung des Bundesanteils des Umweltbonus.
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