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Anika Basch
Mit unserer Öko-Option fördern Sie erneuerbare Energien und steigern die Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens erheblich.
Bei Abschluss des Ökostromtarifs erhalten Sie ein offizielles E.ON Öko-Zertifikat, dass Ihnen Ihre CO2-Ersparnis und Ihr Engagement für die Umwelt bescheinigt.
✔ Jährlich %%CO2_EMISSION%% Tonnen CO2-Ersparnis bei Ihrem Verbrauch*\r\n✔ Klimaziele erreichen mit wenig Aufwand\r\n✔ 100% Versorgungssicherheit
*im Vergleich zu konventionellem Strom | Strommix Stand: 08/2020
Preisstand: %%HEUTIGES_DATUM%%.
Die von Dritten veröffentlichten und in Rechnung gestellten Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb (inklusive Messung), EEG-Umlage, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, § 17f EnWG-Umlage, § 18 AbLaV-Umlage, Stromsteuer und Konzessionsabgabe, ggf. für Blindarbeit und für den Wandler sowie nach Vertragsschluss neu hinzukommende staatlich veranlasste oder regulierte Preisbestandteile werden Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit in der jeweils gültigen Höhe von uns in Rechnung gestellt. Auf den Gesamtpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.
Um Kosten zu sparen und die natürlichen Ressourcen zu schonen, ist die elektronische Kommunikation bei beiden Basisprodukten Standard. Wenn Sie es wünschen oder Ihre Buchhaltung es verlangt, bieten wir sämtliche Vertragskommunikation inklusive der Energie-Rechnungen auch ganz klassisch auf dem Postweg an.
Der Arbeitspreis berechnet sich auf Basis Ihres branchenüblichen Lastgangprofils. Alle Preisangaben ohne MwSt. zzgl. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.
Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dafür reicht eine E-Mail an: kundenservice@eon.de. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die E.ON Energie Deutschland GmbH erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihr garantierter Netto Energiearbeitspreis für Strom bei einem Verbrauch von %%CONSUMPTION%% (ohne Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Zusätzliche Entgelte entfallen auf:
1. Netzentgelte
Die aufgrund der Belieferung der jeweiligen Verbrauchsstelle vom Kunden an E.ON zusätzlich zu zahlenden Entgelte für die Netznutzung und den Messstellenbetrieb einschließlich hierfür erforderlicher Dienstleistungen sowie gegebenenfalls für Blindarbeit entsprechen den jeweils gültigen, vom zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber hierfür veröffentlichten Entgelten, die E.ON an diesen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlen hat.
Ändern sich die von E.ON an den zuständigen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlenden Entgelte gemäß Satz 1 dieser Ziffer, so ändern sich die vom Kunden an E.ON zu zahlenden Entgelte gemäß Satz 1 dieser Ziffer entsprechend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Änderung dieser Entgelte des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers jeweils ihre Wirkung entfaltet.
Nimmt der zuständige Netzbetreiber aufgrund einer während eines Kalenderjahres erfolgten Änderung der Benutzungsstundenzahl oder der vom Kunden erreichten Höchstleistung Nachberechnungen der Entgelte gemäß Satz 1 dieser Ziffer gegenüber E.ON vor, wird E.ON dem Kunden diese Nachberechnungsbeträge entsprechend weiterberechnen bzw. gutschreiben.
Dies gilt im Falle eines unterjährigen Lieferantenwechsels des Kunden zu E.ON auch für Nachberechnungen des zuständigen Netzbetreibers, die den Lieferzeitraum vor dem Lieferantenwechsel in dem jeweiligen Kalenderjahr betreffen.
2. Entgelte für Umlagen und Aufschläge aufgrund von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
Die Beträge, die E.ON jeweils für die EEG-Umlage, den KWKG-Aufschlag, die Offshore-Umlage nach § 17f EnWG, die Umlage nach § 18 AbLaV und die § 19 StromNEV-Umlage aufgrund der Belieferung des Kunden als Letztverbraucher an die jeweils zuständigen Netzbetreiber zu zahlen hat, zahlt der Kunde als zusätzliche Entgelte an E.ON. Erhöhen bzw. verringern sich nach Vertragsschluss die aufgrund einer Belieferung des Kunden als Letztverbraucher von E.ON jeweils zu zahlenden Beträge gemäß Satz 1 dieses Absatzes, so erhöht bzw. verringert sich das vom Kunden für die jeweilige Umlage oder den Aufschlag zu zahlende Entgelt in nominal gleichem Umfang. Die Änderung gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung bzw. Verringerung der von E.ON jeweils gemäß Satz 1 dieses Absatzes zu zahlenden Beträge ihre Wirkung entfaltet.
3. Steuern, Abgaben
Diese Werte werden zuzüglich der jeweils gültigen Konzessionsabgabe, gesetzlichen Strom- und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Mehr Kontrolle, weniger Kosten: Mit E.ON Optimum erhalten Sie ein cloudbasiertes und zertifiziertes Energiemonitoring. Identifizieren Sie Optimierungspotenziale und steigern Sie so systematisch die Energieeffizienz Ihres Unternehmens.
Alle Funktionen von Optimum \"Plus\":
✔ Verbrauchsanalyse beliebig vieler Lieferstellen
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Hiermit willige ich die Verwendung meiner E-Mail-Adresse und meiner Telefonnummer für die werbliche Kontaktaufnahme zur Bearbeitung meines Anliegens durch die E.ON Energie Deutschland GmbH ein.
Jahrespreis netto: %%GESAMT_JAHRESPREIS_NETTO%% bei %%GESAMT_EINZELPREIS_NETTO%% inklusive Netzentgelte, Umlagen und Steuern
\r\n\r\nAb einer 24-monatigen Laufzeit können Sie den Preis-Joker ordern. Die kostengünstige Zusatzoption eröffnet spannende Einsparmöglichkeiten. Fallen die Marktpreise während Ihrer Vertragslaufzeit, können Sie den Preisjoker zu einem beliebigen Zeitpunkt bis 3 Monate vor Beginn des letzten Vertragsjahres aktivieren. Wir passen dann die Preise für Ihr letztes Vertragsjahr an den günstigeren Preis an.
Je nach Marktentwicklung und Ihrem Verbrauch kann die Aktivierung des Preisjokers mehrere tausend Euro einsparen.