Elektrische Wärmepumpen und Direktraumheizungen werden mit Sperrzeiten betrieben. Der Strombezug für unterbrechbare Anlagen wie elektrische Wärmepumpen und Direktraumheizungen wird zu den Spitzenlastzeiten vom jeweiligen Netzbetreiber unterbrochen.
Für Änderungen der Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten ist Ihr örtlich zuständiger Netzbetreiber verantwortlich. Bei einer Änderung gelten diese Zeiten automatisch. Informationen zu den für Sie geltenden Schwachlast-/Niedertarifzeiten und Sperr- bzw. Freigabezeiten erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Netzbetreiber.
Die Aufladung der elektrischen Nachtspeicherheizung findet in den Freigabezeiten statt. Eine zusätzliche Tagnachladung kann durch den Netzbetreiber erfolgen.