Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber Änderungen des gesetzlichen Rahmens beschlossen, mit denen eine politisch gewollte weitere Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten festgelegt wurde. Basis dafür sind die neuen Regelungen in § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Neu darin ist auch der jetzt bundesweit einheitliche Belastungsausgleich über eine ab dem 01.01.2012 zu erhebende Umlage, die entsprechend der Vorgehensweise bei der Umlage des Zuschlags nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) von den örtlich zuständigen Netzbetreibern zusätzlich zu den allgemeinen Netzentgelten erhoben wird. Die § 19-Umlage wird von den zuständigen Netzbetreibern jährlich neu berechnet und veröffentlicht. Sie beträgt im Kalenderjahr 2012 0,180 Cent/ kWh (brutto; 0,151 netto; für den Verbrauch über 100.000 kWh gelten gesonderte Konditionen).
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