Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen E.ON Energie Deutschland GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:
Als Grundversorger im Netzgebiet der Avacon AG beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Druckstufen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preistabelle(n).
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Gasliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.
Grundpreis Euro/Monat netto |
Euro/Monat brutto |
Leistungspreis Euro/kW/Jahr netto |
Euro/kW/Jahr brutto |
Arbeitspreis Cent/kWh netto |
Cent/kWh brutto |
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Niedersachsen | ||||||
69,80 | 83,06 | 16,25 | 19,34 | 4,89 | 5,82 | |
Sachsen-Anhalt** | ||||||
69,80 | 83,06 | 16,25 | 19,34 | 4,89 | 5,82 |
Preisstand: 01.01.2021. Die Nettopreise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die RLM-Bilanzierungsumlage, die Kosten aus der CO2-Bepreisung sowie die Konzessionsabgaben und die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh). Hinzu tritt die Umsatzsteuer (derzeit 19%). Diese Preisstellung gilt nur im gewählten PLZ-Gebiet und nur dann, wenn die E.ON Energie Deutschland GmbH dort Grundversorger ist.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Gerundete Bruttopreise inkl. 19% Umsatzsteuer. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.
** ohne PLZ 14715 Schollene
Grundpreis Euro/Monat netto |
Euro/Monat brutto |
Leistungspreis Euro/kW/Jahr netto |
Euro/kW/Jahr brutto |
Arbeitspreis Cent/kWh netto |
Cent/kWh brutto |
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Niedersachsen | ||||||
35,00 | 41,65 | 17,32 | 20,61 | 4,86 | 5,78 | |
Sachsen-Anhalt | ||||||
35,00 | 41,65 | 17,32 | 20,61 | 4,86 | 5,78 |
Preisstand: 1.11.2016. Die Nettopreise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die RLM-Bilanzierungsumlage sowie die Konzessionsabgaben und die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh). Hinzu tritt die Umsatzsteuer (derzeit 19%). Aufgrund des Konjunkturpakets der Bundesregierung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 %. Diese Senkung werden wir bei der Abrechnung Ihres Preises für die in diesem Zeitraum erbrachten Lieferungen berücksichtigen. Diese Preisstellung gilt nur im gewählten PLZ-Gebiet und nur dann, wenn die E.ON Energie Deutschland GmbH dort Grundversorger ist.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Gerundete Bruttopreise inkl. 19% Umsatzsteuer. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.
Trotz Postleitzahlen-/Ortsteilabfrage kann es im Einzelfall vorkommen, dass E.ON Energie Deutschland GmbH nicht Grundversorger ist. In diesem Fall kommt kein Ersatzversorgungsverhältnis/Ersatzbelieferungsverhältnis mit der E.ON Energie Deutschland GmbH zustande.
Für den Bezug von Erdgas in der Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung.
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