Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung im Niederdruck greift beispielsweise, wenn Sie als Haushaltskunde keinen Erdgaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen.
Sofern Ihr Gasbezug in Mittel- oder Hochdruck erfolgt, versorgen wir Sie übergangsweise im Rahmen der sog. „Ersatzbelieferung“ mit Erdgas. Für die Ersatzbelieferung gelten die obigen Ausführungen entsprechend.
Alle detaillierten Informationen dazu können Sie an dieser Stelle bequem einsehen.
in der Regel mit Verbräuchen bis 1.000.000 kWh Erdgas
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