Der Solardeckel, auch PV-Deckel oder Förderdeckel genannt, beschreibt Folgendes: Im 2012 aufgesetzten Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wurde festgelegt, dass die Förderung neuer PV-Anlagen endet, sobald die Summe der nach §19 EEG installierten, geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland eine gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt überschreitet. Prognosen zufolge wäre dieser Solardeckel im Herbst 2020 erreicht worden. Anlagen bis 750 kWp (Kilowatt-Peak), die nach dem Erreichen dieser Grenze in Betrieb gehen, hätten dann keine garantierte Einspeisevergütung für den Solarstrom erhalten, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Da dies einen herben Rückschlag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Energiewende in Deutschland bedeutet hätte, hatte die Bundesregierung in ihrer Halbzeitbilanz 2019 bekräftigt, den Solardeckel abzuschaffen. Denn laut „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ soll bereits im Jahr 2030 der Anteil an Erneuerbarem Strom 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs ausmachen. Danach folgte eine monatelange Hängepartie, in der Betriebe und Branchenvertreter auf eine Auflösung des Solardeckels warteten. Eine Entscheidung der Großen Koalition wurde schließlich im Mai 2020 bekanntgegeben: Der Solardeckel wird aufgehoben - die Solarwirtschaft reagiert erleichtert.
Wie das Internetportal für Erneuerbare Energien, Solarserver, zuvor berichtet hatte, hatte sich auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V., Carsten Körnig, für die Aufhebung des PV-Deckels ausgesprochen. Ein Förderstopp für Photovoltaik passe nicht zu den Klimazielen der Bundesregierung, sagte er. Dem stimmten auch Dach- und Bundesverbände aus den Bereichen Mittelstand, Handwerk, Energie- und Immobilienwirtschaft sowie Mieter-, Verbraucher- und Umweltschutz zu. Nach Einschätzung des Verbandes müsste zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030 pro Jahr mindestens 10 Gigawatt Photovoltaik in Deutschland installiert werden.
Wäre der PV-Deckel nicht abgeschafft worden, hätten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 750 kWp keine gesetzlich garantierte Förderung für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom mehr erhalten. Entscheidend für den Förderstopp wäre dann das Datum der EEG-Inbetriebnahme der Anlage gewesen: Wäre die Anlage vor Überschreiten des Solardeckels in Betrieb genommen worden, wäre sie zu den dann geltenden Sätzen EEG-gefördert worden. Wäre das erst nach dem Überschreiten des Solardeckels passiert, so hätten „sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null [verringert]“ (§ 49 (5) EEG).
Mit der Abschaffung des Solardeckels, hat die Bundesregierung dieses Szenario verhindert. Aktuelle Zahlen über die gegenwärtige Anzahl an PV-Anlagen und die erreichte Leistung liefert übrigens die Bundesnetzagentur.
Selbst ohne EEG-Förderung sind Photovoltaikanlagen für Betriebe attraktiv. Solaranlagenbetreiber, die den eigenerzeugten Strom selbst verbrauchen und den überschüssigen Strom direkt vermarkten, können mit Renditen im zweistelligen Bereich rechnen. Denn Betriebe, die ihre eigene Solarenergie selbst verbrauchen, müssen diese Energie nicht aus dem Netz beziehen und sparen damit derzeit im Schnitt rund 11 Cent pro Kilowattstunde Strom. Je höher der Eigenverbrauch, desto höher ist also die Kostenersparnis und somit die Rendite, die man mit der Photovoltaikanlage erzielt.
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