Der Strompreis beziffert die Kosten, die pro abgenommener Kilowattstunde (kWh) an den Stromanbieter gezahlt werden müssen. Diese stellen nur einen Teil des gesamten Strompreises dar. Viel stärker fallen bei der Berechnung des Strompreises die Netzentgelte, sowie die staatlich festgelegten Abgaben, Steuern und Umlagen ins Gewicht. Der Anbieter erhält nur die Kosten für Beschaffung und Vertrieb des Stroms, die sonstigen Abgaben leitet er weiter.
Der erste Preisbestandteil definiert sich über den Wettbewerb der Stromanbieter. Vergleichbar mit anderen Produkten oder Commodities, die auf dem freien Markt gehandelt werden, kann dieser Anteil am Strompreis deswegen je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein. Man spricht daher auch von Wettbewerbsanteil. 2019 entfielen rund 25 Prozent des gesamten Strompreises auf die Strombeschaffung, den Vertrieb und die Marge der Energieanbieter.
Unter Strombeschaffung versteht man die Erzeugung oder den Einkauf von Strom an der Strombörse. Die Energieanbieter vermarkten den Strom gewinnbringend an ihre Kunden, haben jedoch nur einen vergleichsweise kleinen Spielraum, um wettbewerbsfähige Preise zu anzubieten. In der Regel werden vom Anbieter pro kWh einige Cent auf den Handelspreis aufgeschlagen.
Dennoch können Unternehmen bei diesem Bestandteil die Kosten für Strom senken. Es kann sich lohnen den Liefervertrag zu prüfen, um festzustellen, ob ein Anbieterwechsel oder der Wechsel in einen anderen Tarif wirtschaftliche Vorteile bringt.
2019 entfielen etwa 23 Prozent des gesamten Strompreises auf die Netzentgelte. Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für die Leitung des Stroms durch ihre Netze erhoben. Davon werden die Kosten für den Ausbau, den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes gedeckt. Diese Gebühren sind der zweitgrößte Faktor des Strompreises.
Die Höhe der Netzentgelte hängt vom Standort Ihres Unternehmens ab. Im Vergleich der aktuell gültigen Netzentgelte gibt es auf Bundeslandebene deutliche Unterschiede: Über dem bundesdeutschen Schnitt bewegen sich die Kosten für den Stromtransport in Brandenburg , Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen. Niedriger sind die Gebühren dagegen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Regionale Unterschiede bei den Übertragungsnetzentgelten sollen durch eine Regelung im Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur bis zum Jahr 2023 abgebaut werden.
Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wichtigster Grund für den Anstieg der Kosten ist der Umbau des Stromnetzes im Rahmen der Energiewende. Der wachsende Anteil von Strom aus erneuerbarer Energien verlangt einen zukunftsfähigen Aus- und Aufbau der Stromnetze.
Im Gegensatz zum Stromversorger können Unternehmen ihren Netzbetreiber, beziehungsweise den Anschluss an ein bestimmtes Stromnetz, nicht frei wählen. In Deutschland sind alle Netzbetreiber regional tätig und haben daher eine natürliche Monopolstellung. Die Netzbetreiber können allerdings nicht völlig autark über die Höhe der Netzentgelte entscheiden. Alle Netznutzungskosten müssen erst von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Mehr als 50 Prozent – und damit den größten Anteil am Strompreis – bilden die staatlich festgesetzten Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile ändern sich jährlich und sind für alle Stromanbieter gleich. Der Energieversorger zieht die staatlichen Abgaben lediglich beim Verbraucher ein und leitet sie dann an die zuständigen staatlichen Stellen weiter. Auf die Höhe haben die Stromanbieter keinerlei Einfluss.
Energie und Strom zählen bei energieintensiven Industrien zu den größten Kostenfaktoren. Da die Bundesregierung im EU-Vergleich hohe Abgaben und Umlagen auf den Strompreis festlegt, gibt es staatliche Entlastungsmodelle. Unternehmen der energieintensiven Industrien erhalten Ermäßigungen oder Kompensationen für hohe finanzielle Belastungen, die sie durch Umlagen, Stromsteuer und Netzentgelte zu tragen haben. So soll vermieden werden, dass Unternehmen an Standorte außerhalb der EU abwandern.
Stromintensiven Unternehmen wird auf Antrag eine Strompreiskompensation gewährt. Hierfür wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderrichtlinie vom 23. Juli 2013 erstellt. Über den sogenannten Spitzenausgleich werden jährlich rund 9.000 Unternehmen um bis zu 90 Prozent von der Energie- und der Stromsteuer entlastet. Der Spitzenausgleich ist ein wichtiges Instrument, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen in Deutschland zu sichern.
Seit 2013 wird der Spitzenausgleich allerdings nur gewährt, wenn die Unternehmen bestimmte Anforderungen an die betriebliche Energieeffizienz erfüllen. Dazu zählen beispielsweise ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder – bei KMU – ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz.
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