Der Strom aus Photovoltaikanlagen wird in Deutschland über die sogenannte Einspeisevergütung gefördert. Diese wurde als staatliches Förderinstrument eingeführt, um Photovoltaikanlagen und die Erzeugung von Solarstrom attraktiver zu machen. Auf diese Weise wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben.
Betreiber einer Solaranlage erhalten durch diese Regelung einen festen Vergütungssatz für selbst erzeugten Solarstrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Vergütung wird pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt. Wird dieser Strom nicht ins Netz eingespeist, sondern direkt vermarktet, gibt es anstelle der Einspeisevergütung eine Marktprämie.
Der Netzbetreiber zahlt den Besitzern von PV-Anlagen die Einspeisevergütung aus und verkauft den Solarstrom an der Börse. Die Differenz zwischen der Vergütung für den eingekauften Strom und dem niedrigeren Börsenpreis des Stroms wird durch die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen.
Das EEG ...
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz ist über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, sodass sich die Rendite einer Solaranlage gut prognostizieren lässt. Die aktuellen Vergütungssätze werden auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Inbetriebnahme |
bis 10 kWP |
bis 40 kWp |
bis 100 kWp |
1.10.2020 |
8,64 Cent |
8,40 Cent |
6,59 Cent |
1.9.2020 |
8,77 Cent |
8,53 Cent |
6,69 Cent |
1.8.2020 |
8,90 Cent |
8,65 Cent |
6,79 Cent |
1.7.2020 |
9,03 Cent |
8,78 Cent |
6,89 Cent |
1.6.2020 |
9,17 Cent |
8,91 Cent |
7,00 Cent |
1.5.2020 |
9,30 Cent |
9,04 Cent |
7,10 Cent |
1.4.2020 |
9,44 Cent |
9,18 Cent |
7,21 Cent |
1.3.2020 |
9,58 Cent |
9,31 Cent |
7,31 Cent |
1.2.2020 |
9,72 Cent |
9,45 Cent |
7,42 Cent |
1.1.2020 |
9,87 Cent |
9,59 Cent |
7,54 Cent |
1.12.2019 |
9,97 Cent |
9,69 Cent |
7,62 Cent |
1.11.2019 |
10,08 Cent |
9,79 Cent |
7,70 Cent |
1.10.2019 |
10,18 Cent |
9,90 Cent |
7,78 Cent |
1.9.2019 |
10,33 Cent |
10,04 Cent |
7,89 Cent |
1.8.2019 |
10,48 Cent |
10,19 Cent |
8,01 Cent |
1.7.2019 |
10,64 Cent |
10,34 Cent |
8,13 Cent |
Die Energieversorgung in Deutschland soll klimaverträglicher werden. Vor diesem Hintergrund zählen erneuerbare Energien zu den wichtigsten Stromquellen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, ist der Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Ziel des EEG war es, umweltfreundlichen Technologien wie Photovoltaik durch feste Vergütungen und garantierte Abnahme des Stroms den Markteintritt zu ermöglichen. Mit den Reformen des EEG im Jahr 2014 und 2017 folgten weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende. So wurde unter anderem im EEG 2014 festgelegt, dass neue, große Anlagen den produzierten Strom eigenverantwortlich vermarkten müssen.
Es wurde zudem die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung eingeführt, um stromintensive Industrien zu entlasten. Diese müssen dann weniger EEG-Umlage zahlen. Mit der EEG Novelle 2017 wurde eingeführt, dass die Förderhöhe des erneuerbaren Stroms nicht wie bisher staatlich festgelegt wird, sondern grundsätzlich durch wettbewerbliche Ausschreibungen am Markt ermittelt wird.
Dass die Stromversorgung in Deutschland kontinuierlich „grüner“ wird, belegen auch die Zahlen. Von nur sechs Prozent im Jahr 2000 wuchs der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromversorgung auf rund 38 Prozent im Jahr 2018. Damit wurde die Zielmarke von 35 Prozent für das Jahr 2020 vorzeitig übertroffen. Bis zum Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, bis zum Jahr 2030 dann 65 Prozent.
Die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Leistung (kWp) der PV-Anlage. kWp ist kurz für Kilowatt peak und beschreibt die Spitzenleistung der Solaranlage unter optimalen Bedingungen.
Grundsätzlich gilt: Je größer und leistungsstärker die Anlage, desto niedriger fällt die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde aus. Ebenso wird bei der Einspeisevergütung zwischen Solaranlagen auf Freiflächen und auf Dächern unterschieden. Seit dem 1. Januar 2017 sind Solaranlagen ab einer Leistung von 750 kWp nur noch nach einer erfolgreichen Teilnahme an den Ausschreibungen vergütungsfähig.
Trotz sinkender Einspeisevergütung lohnt sich eine neue PV-Anlage als sichere Investition. Insbesondere bei einem hohen Eigenverbrauch: Denn Unternehmen, die selbst zum Stromproduzenten werden, senken ihre Stromrechnung. Mit einer eigenen PV-Anlage, die den Eigenverbrauch abdeckt, muss weniger bis gar kein Strom zugekauft werden. Und jede Kilowattstunde, die selbst erzeugt wird, muss nicht transportiert werden – entsprechend fallen auch keine Netzentgelte an.
Mit einer eigenen PV-Anlage machen sich Unternehmen von schwankenden Energiepreisen unabhängiger, können den Eigenverbrauch abdecken und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Für Unternehmen, die große Anlagen betreiben, ist es wirtschaftlich von Vorteil, selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen direkt zu vermarkten und an Endabnehmer oder an der Strombörse zu verkaufen. Die EEG-Novelle 2014 machte die Direktvermarktung zum Normalfall für große Neuanlagen und zur attraktiven Alternative für Bestandsanlagen. Die installierte Leistung von EEG-Anlagen, die durch den Anlagenbetreiber oder durch einen Dritten vermarktet werden, steigt kontinuierlich an – in 2019 waren es bereits rund 75.000 MW.
Gut zu wissen: Alle neuen Anlagen ab 100 kW Anschlussleistung müssen an der Direktvermarktung teilnehmen. Betreiber von Bestandsanlagen und kleineren Neuanlagen können weiterhin zwischen dem Modell der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung wählen.
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