Die Zeiten pauschaler staatlicher Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien sind vorbei. Erfahren Sie hier, wie Unternehmer die neuen Möglichkeiten der Direktvermarktung optimal nutzen. Und so mit ihren Solar-, Biomasse- oder Windkraftanlagen noch immer attraktive Zusatzerlöse erwirtschaften können.
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Am Markt für erneuerbare Energien ist in Zukunft wieder unternehmerisches Denken und Handeln gefragt.
Die EEG-Novelle 2014 hat den Abschied von pauschalen und starren Subventionen für Erzeuger erneuerbarer Energien eingeläutet. Für Unternehmer, die mit einer eigenen Anlage sauberen Strom produzieren und gleichzeitig attraktive Renditen erzielen wollen, bedeutet das: Sie müssen sich nicht länger mit staatlich festgelegten Vergütungs-Sätzen abfinden. Anlagenbetreiber können – und müssen – die Vermarktung der eigenerzeugten Energie verstärkt in die eigenen Hände nehmen. Damit ist der Weg frei, um die Renditen von Stromerzeugungsanlagen zu optimieren.
Der Begriff Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an Großabnehmer oder an der Strombörse. Die EEG-Novelle 2014 macht die Direktvermarktung zum Normalfall für Neuanlagen und zur attraktiven Alternative für Bestandsanlagen.
Die Gesetzesreform integriert damit die erneuerbaren Energien in den Strommarkt, statt sie wie bisher durch pauschale Subventionen vom Marktgeschehen abzuschotten. Der Preis pro Kilowattstunde schwankt in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage.
Energieproduzenten, die ihren Strom direktvermarkten, machen dann Gewinn, wenn sie möglichst viel Strom zu Spitzenzeiten verkaufen. Die erfolgreiche Vermarktung an der Börse und an den Großhandel ist anspruchsvoll und erfordert Erfahrung und Expertise.
Sofort umzusatteln lohnt sich für alle Anlagenbetreiber mit einem Stromportfolio ab 500 Kilowatt Leistung. Je mehr Strom sie einspeisen, desto mehr Geld können sie aus der Marktprämie erlösen. Schließlich werden die Prämien pro eingespeiste Kilowattstunde Strom ausgeschüttet. Oben drauf kommen noch die Erlöse aus dem Stromverkauf. Für Windparks ist das besonders lukrativ, denn sie haben häufig eine Leistung von mehreren Megawatt.
Alle neuen Anlagen ab 500 kW Anschlussleistung müssen seit 2015 an der Direktvermarktung teilnehmen. Ab 2016 müssen Neuanlagen schon ab 100 kW Anschlussleistung an der Direktvermarktung teilnehmen. Betreiber von Bestandsanlagen und kleineren Neuanlagen können wählen zwischen dem alten Modell der Einspeisevergütung und der Direktvermarktung.
Die Direktvermarktung wird damit nach und nach zum Normalfall: Die installierte Leistung von EEG-Anlagen, die durch den Anlagenbetreiber oder durch einen Dritten vermarktet wird, steigt kontinuierlich an - im Mai 2015 sind es bereits rund 46.000 MW.
Den mit Abstand größten Anteil der direkt vermarkteten Leistung stellt derzeit die Windenergie an Land mit zuletzt rund 33.000 MW monatlich. Den zweitgrößten Anteil der direkt vermarkteten erneuerbaren Energie stellt die Photovoltaik.
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Vor allem eines: höhere Erträge. Unsere Kunden profitieren von unseren großen Portfolien. Bei Windkraftanlagen vermarkten wir beispielsweise mehr als 1.000 Megawatt Leistung.
Mit diesem Portfolio und unserem Know-how als Stromerzeuger können wir weitaus genauere Einspeiseprognosen entwickeln und Abweichungen ausgleichen.
Unser Kunde ISARKIES verrät Ihnen, wie er einen Mehrerlös aus seinem eingespeisten Solarstrom erzielt - ohne zusätzlichen Aufwand.
Unser Kunde Voss Energy vertraut auf eine enge Betreuung direkt vor Ort. Dadurch hat das Unternehmen mehr Zeit für das Kerngeschäft.
Handwerksbetriebe und Gaststätten sind von der EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betroffen: Wie können sie dennoch sparen?
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