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Dieser Schwellenwert richtet sich nach den Definitionen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen und die dazu erfolgten Veröffentlichungen der EU-Kommission. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Insbesondere zählen dazu Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten (z.B. auch Leiharbeiter), mitarbeitende Eigentümer, Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben Personen im Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaub sowie Auszubildende oder in beruflicher Ausbildung stehende Personen mit einem Berufsausbildungsvertrag. Beschäftigte im Ausland sind bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl zu berücksichtigen.

Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter?

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich eine Prognose ist und keine rechtlich bindende Auskunft geben kann.

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
Diese Abgrenzung eines Nicht-KMU stützt sich auf die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen sowie die dazu erfolgten Veröffentlichungen der EU-Kommission.

Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 % an Ihrem Unternehmen vor?

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich eine Prognose ist und keine rechtlich bindende Auskunft geben kann.

Dieser Schwellenwert richtet sich nach den Definitionen der Klein-stunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen und die dazu erfolgten Veröffentlichungen der EU-Kommission.

Hatte Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. € pro Jahr und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. € pro Jahr?

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich eine Prognose ist und keine rechtlich bindende Auskunft geben kann.

Eigenständig = weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält, und/oder Außenstehende weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an dem Unternehmen halten. Verbundenes oder Partnerunternehmen = Verflechtungen.

Nur mit Sitz in D Anteil zwischen 25 % und 50 % an anderen Unternehmen hält, ein anderes Unternehmen einen Anteil zwischen 25 % und 50 % an dem Unternehmen hält, das Unternehmen keinen konsolidierten Abschluss erstellt, in den dieses andere Unternehmen durch Konsolidierung einbezogen wird, und nicht durch Konsolidierung in den Abschluss dieses bzw. eines weiteren Unternehmens, das mit diesem verbunden ist, einbezogen wird.

Verbundene Unternehmen = Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Unternehmen, die einen konsolidierten Abschluss erstellen oder in den konsolidierten Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen werden, gelten in der Regel als verbundene Unternehmen. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer dieser Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Als benachbarter Markt gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist.

Ist ein anderes Unternehmen an Ihrem Unternehmen zu mehr als 25% beteiligt?

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich eine Prognose ist und keine rechtlich bindende Auskunft geben kann.

Eigenständig = weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält, und/oder Außenstehende weniger als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an dem Unternehmen halten. Verbundenes oder Partnerunternehmen = Verflechtungen.

Nur mit Sitz in D Anteil zwischen 25 % und 50 % an anderen Unternehmen hält, ein anderes Unternehmen einen Anteil zwischen 25 % und 50 % an dem Unternehmen hält, das Unternehmen keinen konsolidierten Abschluss erstellt, in den dieses andere Unternehmen durch Konsolidierung einbezogen wird, und nicht durch Konsolidierung in den Abschluss dieses bzw. eines weiteren Unternehmens, das mit diesem verbunden ist, einbezogen wird.

Verbundene Unternehmen = Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens; ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Unternehmen, die einen konsolidierten Abschluss erstellen oder in den konsolidierten Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen werden, gelten in der Regel als verbundene Unternehmen. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer dieser Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Als benachbarter Markt gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist.

Ist Ihr Unternehmen zu mehr als 25% an einem anderen Unternehmen beteiligt?

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis lediglich eine Prognose ist und keine rechtlich bindende Auskunft geben kann.

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