Um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge weiter vorantreiben, wird der Ausbau der Lademöglichkeiten über die Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ forciert.
Bis Ende 2020 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen mit 300 Millionen Euro. Davon sind 100 Millionen für Normalladung bis 22 Kilowatt (kW) sowie 200 Millionen für Schnellladung ab 22 kW Ladeleistung vorgesehen. Die zu fördernden öffentlichen Ladepunkte werden regional verteilt.
Gefördert wird:
Die Förderung erfolgt anteilig für den gesamten Aufbau der Ladeinfrastruktur, von der Hardware über die Installation bis zum Netzanschluss der Ladesäulen. Das bedeutet, dass neben der Anschaffung auch Montage und Netzanschluss förderfähig sind. Gewährt wird eine Investitionsbeihilfe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Netzanschlussleistung kann dabei höher ausgelegt werden als es die aktuelle Leistungsstärke der Ladeinfrastruktur erfordert – sofern am Standort perspektivisch steigender Ladebedarf erwartet wird und ein weiterer Ausbau mit Ladepunkten geplant ist. Die Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Förderperiode ist ebenfalls förderfähig
Eine wichtige Voraussetzung für das Förderprogramm des BMVI ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Der Strom kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag bezogen werden, den der Stromlieferant mit einem Herkunftsnachweis beim Umweltbundesamt belegt, oder aus Eigenerzeugung vor Ort - zum Beispiel aus einer PV-Anlage - stammen.
Außerdem darf vor Bewilligung der Ladesäulenförderung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.
Ebenfalls gut zu wissen: Nehmen Sie Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in Anspruch, sind Sie zur Berichterstattung verpflichtet. Diese umfasst:
Zum 01. Februar 2019 wurde für diese Datenübermittlung ein neues Berichtssystem eingeführt. Die Übermittlung der Inbetriebnahme-Protokolle und der Halbjahresberichte erfolgt seitdem ausschließlich über die Online-Plattform OBELIS. Die gesammelten Daten werden im Rahmen der Begleitforschung zur Ladeinfrastruktur ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Gestaltung des Ladeinfrastrukturausbaus gewonnen werden.
Anträge auf Förderung können natürliche Personen und juristische Personen einschließlich der Kommunen stellen. Die Antragsfrist wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und auch auf der Homepage des BMVI sowie der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zu finden ist.
Der förmliche Förderantrag wird elektronisch über das Förderportal des Bundes "easy-Online" erstellt, eingereicht und gespeichert. Zudem muss der ausgedruckte Antrag mit den geforderten Pflichtanlagen rechtsverbindlich unterschrieben bei der BAV eingereicht werden.
Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Auch die Länder unterstützen den Ausbau von Lademöglichkeiten mit ergänzenden Förderprogrammen. Darunter zum Beispiel:
Für die Umsetzung des Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden Förderaufrufe eigenständig gestartet. Es ist daher wichtig, sich zuerst beim entsprechenden Bundesland über Aufrufe und Fristen zu informieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ermöglicht mit ihrem Umweltprogramm eine zinsgünstige Finanzierung von Maßnahmen gewerblicher Unternehmen, die zu umweltfreundlichem Verkehr beitragen. Dazu zählt auch die Installation von Ladestationen. Kleine und mittlere Unternehmen können durch das KfW-Umweltprogramm besonders günstige Konditionen erhalten. Auch hier muss die Antragstellung erfolgen, bevor mit dem Projekt begonnen wurde.
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