Eine Stromsperrung ist unangenehm, und das nicht nur für den betroffenen Haushalt. Auch die Stromanbieter greifen nur sehr ungern zu diesem letzten Mittel, um das Geld für die Jahresrechnung einzutreiben. Es geht schließlich um Vertrauen und Kundenbeziehungen, die dadurch stark belastet werden.
Keine Stromunterbrechung kommt aus heiterem Himmel. Alle Lieferanten müssen mindestens zweimal auf eine drohende Unterbrechung hinweisen, die meisten schicken aber drei bis vier Erinnerungen und Mahnungen. Die Voraussetzungen für eine Sperrung sind dabei gesetzlich klar geregelt. Sie sind zu finden unter § 19 der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV). Demnach sind Stromsperren nur möglich, wenn sich der Zahlungsrückstand auf mindestens 100 Euro beläuft, die Sperre mindestens einmal mit vier Wochen Vorlauf angedroht wird und das konkrete Datum der Stromsperre dann nochmals drei Tage vorher schriftlich mitgeteilt wird. Die meisten Stromanbieter gewähren aber noch längere Fristen, um die Schulden zu begleichen. Flattert einem also die erste Mahnung ins Haus, bleibt noch Zeit, das Schlimmste zu vermeiden – die Sperrung.
@E.ON
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Liegt erst eine Mahnung auf dem Küchentisch, hilft vor allem eins: reden, reden, reden! Noch ist ja nichts passiert, und eine Rechnung hat jeder schon mal übersehen. Also ran ans Telefon und Kontakt zum Stromlieferanten aufnehmen. Oder, wenn es eine Geschäftsstelle vor Ort gibt, gleich persönlich vorbeischauen. Auf jeden Fall aktiv werden und damit guten Willen beweisen. Schließlich wollen beide Seiten das Problem aus der Welt schaffen, der Schuldner ebenso wie der Lieferant.
Ist die Verbrauchsrechnung so hoch, dass man sie beim besten Willen nicht auf einen Schlag begleichen kann, dann gibt es die Möglichkeiten Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Das hängt allerdings auch vom Vertrauen des Stromanbieters ab: Gab es in der Vergangenheit keinen vergleichbaren Zahlungsverzug, ist die Kulanz natürlich größer. Bei Ratenplänen ist Zuverlässigkeit ein absolutes Muss! Wer z.B. eine Rate von 100 Euro im Monat unterschreibt, aber absehbar nur 75 Euro im Monatsbudget entbehren kann, steht sonst schnell vor neuen Problemen. Platzt eine solche Ratenzahlungsvereinbarung einmal, hat der Lieferant künftig kaum mehr Interesse an einem Entgegenkommen.
Als grundversorgender Energieanbieter hat sich E.ON das Ziel gesetzt, Stromsperren prophylaktisch zu verringern. Deshalb hat das Unternehmen als erster Energielieferant ein bundesweites Zahlhilfeprogramm ins Leben gerufen, das in Kooperation mit Arbeitsagenturen, Sozialämtern und Schuldnerberatungen nach Lösungen für die betroffenen Kunden sucht, Aufklärungsarbeit leistet und Kunden in finanziellen Notlagen Ratenpläne und Barzahlmöglichkeiten bietet. Ziel des Zahlhilfeprogramms ist es, die schwierige Situation einer Stromsperre zu vermeiden. So ist es E.ON gelungen, die Anzahl von Sperrungen innerhalb der letzten Jahre deutlich zu reduzieren. Der Rückgang ist stärker als im Branchendurchschnitt, wie es aus den Monitoringberichten der Bundesnetzagentur hervorgeht.
Manchmal wird der Ernst der Lage erst im letzten Moment klar. Wer jetzt kurz vor der angedrohten Stromsperre schnell noch zahlt, sollte sich auch in dieser Situation sofort mit seinem Anbieter in Verbindung setzen. Bei einer Überweisung kann es ja einen Tag lang dauern, bis die Zahlung beim Stromlieferanten eingeht und dort verbucht wird.
Bei E.ON können Mahnungen sogar an vielen Supermarkt- und Drogeriemarktkassen ganz schnell bar bezahlt werden (siehe Infokasten). Dies ist der richtige Weg. Im Fall einer Überweisung durch die Bank sollte am besten sofort ein Kontoauszug oder ein anderer Nachweis des Geldinstituts vorgelegt werden, dass die Überweisung auch durchgeführt wurde. Wichtig: Wird ein Überweisungsträger gestempelt, reicht den meisten Anbietern ein „Auftrag angenommen“ nicht aus, da dies ja vorbehaltlich der Kontodeckung ist. Notwendig ist der Stempel „Auftrag ausgeführt“. Sichergestellt ist dies auch bei einer Bareinzahlung beispielsweise bei der Sparkasse oder der Postbank. Leider sind diese Bareinzahlungen oft teuer. Viel teurer kann es aber werden, wenn der Lieferant den Strom sperren muss.
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Bei offenen Forderungen bietet E.ON ein flexibles Zahlhilfe-Programm mit der Möglichkeit, offene Beträge bundesweit in rund 10.000 Geschäften (z.B. REWE, dm, Penny, Real) einfach bar zu zahlen. Dafür muss ein Zahlschein online beantragt werden. In der Antwort per Mail oder SMS steht dann ein Barcode, der an der Supermarktkasse vorgelegt wird. Nach dem Bezahlen versendet der Händler die Zahlungsbestätigung direkt an E.ON. Der Mahnprozess wird innerhalb eines Tages gestoppt. Das Verfahren ist kostenlos für die Kunden, geht schnell und direkt und im Rahmen der flexiblen Öffnungszeiten der Supermärkte. Alle Informationen hierzu im Internet unter:
Manche Menschen kommen auf schräge Ideen, wenn die Stromsperre droht. Und die meisten davon sind nicht besonders ratsam. Manche versuchen noch einen Anbieterwechsel, bevor der Sperrtermin erreicht ist. Das kann zwar klappen, wird aber nicht unbedingt die Stromsperre verhindern. Außerdem entbindet das ja nicht davon, die aufgelaufenen Forderungen des alten Anbieters zu bezahlen. Gegenüber dem neuen Lieferanten macht man sich möglicherweise des Eingehungsbetrugs strafbar.
Ebenfalls strafbar ist es, z.B. Überweisungsträger zu fälschen und mit falschen Stempeln zu versehen, ungedeckte Schecks einzureichen, etc. Zudem merkt das Forderungsmanagement des Stromlieferanten im digitalen Zeitalter meist sehr schnell, dass das Geld nicht kommt. Anders ausgedrückt: einige Tage Zeit gewonnen und dafür im Nachgang viel Ärger. Und dass es auch nicht viel bringt, dem mit der Sperrung beauftragten Techniker einfach nicht die Tür aufzumachen, müsste jedem klar sein. Also, Hände weg von krummen Touren, egal wie ernst die Lage ist.
Neben den allgemeinen Grundsätzen regelt die StromGVV in § 19 noch zwei Sonderfälle. So ist eine Stromsperre nicht zulässig, „wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.“
Der zweite Satz ist einfach zu interpretieren – steht die Stromsperre kurz bevor und der Kunde kann nachweisen, dass in wenigen Tagen sein Gehalt oder eine andere Zahlung eingeht, wird der Stromanbieter von einer Sperre absehen. Auch eine Anzahlung vermeidet oft die Sperrung.
Schwieriger ist es zu definieren, wann die „Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen“. Klar, nur wenig mehr als 100 Euro im Rückstand wird anders zu bewerten sein als satte 2.000 Euro Stromschulden. Im Internet kursieren zu diesem Thema viele Legenden und irreführende Musterbriefe, in denen beispielsweise argumentiert wird, dass die Tiefkühltruhe voll ist und die Lebensmittel durch eine Stromsperre unbrauchbar würden. Aber kaum ein Stromlieferant wird sich auf solche Argumente einlassen.
Die Härtefallregelung greift aber ganz klar, wenn es wirklich gravierende Gründe gibt, die Gesundheit und Leben des Schuldners beeinträchtigen könnten. Beispielsweise dann, wenn elektrische Geräte benötigt werden, die für die Gesundheit unentbehrlich sind (z.B. Beatmungsgeräte). Oder sonstige Nachweise, dass durch eine Abschaltung der Energie gravierende gesundheitliche Folgen drohen.
@Pictolo
Einmal im Jahr legt die Bundesnetzagentur ihren Monitoringbericht zum Energiemarkt in Deutschland vor. Fester Bestandteil darin ist die Zahl der jährlichen Stromsperren. Die absolute Zahl liegt seit vielen Jahren zwischen 330.000 und 350.000 Haushalten, die davon betroffen sind.
Dazu zwei wichtige Fakten:
Offenbar sind doch die allermeisten, auch finanziell schwächeren Haushalte in der Lage, ihren Strom rechtzeitig zu bezahlen.
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