Sie hat sich bundesweit durchgesetzt: die Rauchmelder-Pflicht. Doch viele Menschen fragen sich beim Thema Rauchmelder: Wo anbringen? Was sie zu dem Thema wissen müssen, erfahren Sie hier:
-> Rauchmelder-Pflicht nach Bundesländern
-> Wo muss eich einen Rauchmelder anbringen?
-> Montage: So können Sie Ihren Rauchmelder installieren
-> Wer ist für die Wartung zuständig und wie oft müssen Batterien gewechselt werden?
-> Fehlalarm vermeiden
-> Wann Ihre Versicherung zahlt - und wann nicht
Rauchwarnmelder können Leben retten. Vor allem kombinierte Geräte, die außer Rauch auch Kohlenmonoxid messen und vor dem geruchlosen Gas warnen, steigern die Sicherheit in der eigenen Wohnung erheblich. Seit Anfang 2017 sind Rauchmelder Pflicht für Neubauten und bei Umbauten - und das bundesweit. Auch für Bestandsbauten laufen nach und nach die Übergangsfristen ab: Nur in Berlin und Brandenburg müssen Eigentümer von Bestandsbauten erst zum 31.12.2020 Rauchmelder installieren. Für einen Überblick dieser unterschiedlichen Fristen finden Sie eine detaillierte Auflistung der genauen Termine für das jeweilige Bundesland:
Sie haben sich schon immer gefragt wer verpflichtet ist, den Rauchmelder anzubringen? Mieter, Vermieter, Feuerwehr oder vielleicht doch der Hausmeister?
Die Entscheidung, wer den Rauchwarnmelder installieren muss, treffen die Bundesländer unabhängig voneinander. In fast allen Bundesländern gilt allerdings einheitlich, dass der Eigentümer für die Anbringung verantwortlich ist. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern muss sich bei Bestandsbauten in der Regel der Besitzer selbst um die Beschaffung und Installation der Geräte kümmern.
Es kommt kein Beamter der Stadt zu Ihnen nach Hause und überprüft die sachgemäße Montages des Rauchwarnmelders. Dennoch sollten Sie die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder ernst nehmen. Abgesehen davon, dass die kleinen Geräte sinnvoll sind und Ihrer Sicherheit und Gesundheit dienen, können sie unter Umständen auch Ihren Versicherungsschutz beeinflussen.
Bundesland |
Pflicht für Neubauten seit dem Jahr: |
Pflicht für Bestandsbauten seit dem Jahr: |
Baden-Württemberg |
2010 |
01.01.2015 |
Bayern |
2007 |
01.01.2018 |
Berlin |
2017 |
31.12.2020 |
Brandenburg |
2016 |
31.12.2020 |
Bremen |
2009 |
01.01.2016 |
Hamburg |
2005 |
01.01.2011 |
Hessen |
2005 |
01.01.2015 |
Mecklenburg-Vorpommern |
2006 |
01.01.2010 |
Niedersachsen |
2012 |
01.01.2016 |
Nordrhein-Westfalen |
2013 |
01.01.2017 |
Rheinland-Pfalz |
2007 |
12.07.2012 |
Saarland |
2004 |
01.01.2017 |
Sachsen |
2016 |
derzeit noch keine Regelung |
Sachsen-Anhalt |
2009 |
01.01.2016 |
Schleswig-Holstein |
2004 |
01.01.2011 |
Thüringen |
2008 |
01.01.2019 |
Die Vorgabe beim Thema Rauchmelder-Pflicht, wo – also in welchen Zimmern Ihres Zuhauses – das Gerät installiert sein muss, liegt ebenfalls beim Bundesland. In den meisten Ländern gelten jedoch die gleichen Vorgaben: Alle Flure, die als Fluchtweg dienen oder eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen haben, sowie generell alle Schlaf- und Kinderzimmer - also jeder Raum, in dem bestimmungsgemäß Personen schlafen - müssen zur Sicherheit mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Im Badezimmer sind die Geräte nicht verpflichtend. Hier ist die Montage herkömmlicher Rauchmelder ohnehin nicht sinnvoll, da diese beispielsweise durch Wasserdampf, der beim Duschen entsteht, einen Fehlalarm auslösen könnten. Wer allerdings auch hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Wärmemelder anbringen. Er reagiert erst ab einer bestimmten Temperatur, was dazu führt, dass bei einer langen Dusche nicht direkt ein falscher Alarm losgeht.
Auch heute ist es immer noch ein weitverbreiteter Glaube, dass Rauchwarnmelder vor allem in der Küche hängen sollten. Im Experteninterview mit der Feuerwehr erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, wo die Rauchmelder aus welchen Gründen wirklich Sinn ergeben. Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Länder festgehalten und nachzulesen.
Meldet der Rauchwarnmelder rechtzeitig einen Brand im Haus, können oftmals größere Schäden verhindert werden. @gettyimages
Für batteriebetriebene Rauchwarnmelder sind keine umständlichen Kabelverlegungen nötig. Sie sind besonders leicht und auch sehr kostengünstig in nur wenigen Schritten anzubringen. In der Regel brauchen Sie weder Handwerker noch Hausmeister, denn viele können sehr einfach an der Zimmerdecke und mit nur wenigen Handgriffen befestigt werden.
Die Anbringung kann von Hersteller zu Hersteller abweichen. Sie sollten daher unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen und auf die Herstellerangaben achten.
Wie auch die Rauchmelder-Pflicht, ist die Verantwortung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern von den Bundesländern geregelt. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der Eigentümer dafür verantwortlich. In allen anderen Bundesländern ist allerdings der Besitzer verantwortlich beim Thema Rauchmelder, wo es um Mietwohnungen geht, dementsprechend der Mieter.
Wie oft Sie die Batterien wechseln, die Alarmbereitschaft testen oder das Gerät austauschen müssen, hängt grundsätzlich vom Hersteller, den verwendeten Batterien sowie vom Gerätetyp ab. Jedem Melder liegt beim Kauf eine Bedienungsanleitung bei, die Sie unbedingt gründlich lesen und befolgen sollten.
Wir empfehlen beim Kauf der Rauch- und CO-Melder auf eine lange Lebensdauer zu achten, heutzutage können einige Geräte bis zu zehn Jahre einsatzbereit bleiben.
Die Melder machen Sie in der Regel durch einen Signalton oder eine Leuchtdiode rechtzeitig darauf aufmerksam, wenn Sie eine Batterie wechseln müssen.
Qualitätsprodukte testen ihre Funktionsfähigkeit selbst um maximale Zuverlässigkeit zu garantieren. Außerdem führen einige Produkte monatliche Soundchecks durch.
Durch die stetigen Verbesserungen in den Produktentwicklungen und immer besser werdende „Selbsttests“ fallen so gut wie keine Kosten für die Wartung an. Von der kostspieligen Wartung durch einen Dienstleister oder Handwerker können Sie also entspannt absehen.
Ist die Batterie im Rauchwarnmelder leer, macht der Melder mit Signaltönen und Leuchten auf sich aufmerksam. @pixabay
Der schrille, ohrenbetäubende Alarm, der uns wecken soll, wenn es brennt, macht die Rauchmelder so sicher. Der unangenehme Ton sorgt dafür, dass wir unsere Aufmerksamkeit sofort auf die Gefahr richten und uns schnell in Sicherheit bringen können. So weit so gut. Besonders nervig wird es nur, wenn der Melder Alarm schlägt, obwohl keine Gefahr droht. Wer lästige Fehlalarme vermeiden will, sollte daher qualitativ hochwertige Rauchmelder anbringen. Entscheidet man sich für ein spezialisiertes Gerät, erkennt der Rauchmelder, wo er angebracht ist, beispielsweise sofort, ob es sich um gefährlichen Rauch handelt oder nur um harmlosen Wasserdampf. Gerade Kohlenmonoxid (CO)-Melder können im Brandfall zuverlässig giftige und nicht riechbare CO-Konzentrationen erkennen und schlagen nicht gleich Alarm, nur weil Sie gerade Wasser auf dem Herd erhitzen.
Gute CO- und Feuermelder erkennen den Unterschied zwischen Rauch- und Wasserdampf mühelos und sorgen für mehr Sicherheit. @gettyimages
Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Frank Hachemer erklärt im Expertenterview außerdem, worauf Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten und warum Kohlenmonoxidmelder besonders sinnvoll sind.
Übrigens gibt es auch Rauch- und CO-Melder, die überhaupt nicht mehr unangenehm piepen oder schrill Alarm schlagen. Einige Produkte senden Ihnen einfach ein Signal auf Ihr Smartphone und informieren Sie mit ruhiger Stimme über eine mögliche Gefahr. Auch der Rauchmelder an sich verzichtet dann auf das unangenehme Piepen, sondert spricht zu Ihnen.
Ihr Vorteil: Sollte der kleine Lebensretter doch mal unnötig Alarm schlagen, können Sie ihn sofort und ganz einfach über Ihr Handy stumm stellen. Sie brauchen nicht erst auf den Tisch klettern oder eine Leiter holen, um das Gerät abzuschalten.
Lästige, laute Fehlalarme sind dann Schnee von gestern.
Die Rauchmelder-Pflicht soll in erster Linie Leben retten. Erst an zweiter Stelle steht bei dem Gesetz der Schutz vor hohen Sachschäden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließen möchten, müssen Sie alle gesetzlichen Sicherheitsregelungen beachten.
In der Praxis wirkt es sich in der Regel allerdings nicht auf den Versicherungsschutz aus, ob Sie die Rauchmelderpflicht beachtet haben oder nicht. Der Grund dafür ist einfach: Die Versicherung würde nur dann nicht greifen, wenn ein Brandmelder die Schadenshöhe beeinflussen hätte können. Das bedeutet der Grund für den Schaden und die Höhe der Schadenssumme müsste nachweislich in direktem Zusammenhang damit stehen, dass Sie keinen Rauchwarnmelder hatten. In den meisten Fällen lässt sich dieser Zusammenhang allerdings nicht herstellen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist nicht bekannt, dass es bisher Fälle gab in denen ein „fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder“ die Entschädigung eines versicherten Sachschadens negativ beeinflusst hat.
Wenn Sie sich dennoch absichern möchten, sollten Sie direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen und sich über die genaue Regelung in einem solchen Fall erkundigen.
Doch selbst wenn Ihre Versicherung auch ohne Feuermelder den Schaden übernehmen würde, sollten Sie deshalb nicht auf die Anschaffung verzichten. Ein gerettetes Leben ist wertvoller als jeder Sachschaden und der Grund für die Einführung des Rauchmeldergesetzes.
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