Auch als E-Roller-Fahrer muss man sich natürlich an die Straßenverkehrsordnung halten. Andere Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto-, Rad- oder andere E-Scooter-Fahrer, dürfen z.B. nicht am Überholen gehindert werden. Wer abbiegen möchte, der muss das vorher, wie auf dem Fahrrad, per Handzeichen kenntlich machen. Nicht erlaubt ist das Nebeneinanderherfahren auf Radwegen oder auf der Straße.
Ebenfalls wichtig: Für E-Roller-Fahrer gelten die gleichen Promille-Grenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 bis 1,09 Promille begehen Fahrer laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und müssen in der Regel mit einer Strafe von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wer 1,1 oder mehr Promille im Blut hat und auf den E-Scooter steigt, begeht eine Straftat. Die liegt auch vor, wenn man bei 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen zeigt. Fahrer unter 21 und Neuinhaber eines Führerscheins dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht fahren. Für sie gelten 0,0 Promille.